Seit einigen Jahren kommen vermehrt Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Vertreibung nach Berlin. Viele von ihnen müssen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften leben, weil auch für sie nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.
Da auch weiterhin gute Unterbringungsplätze gebraucht werden, arbeitet das Land Berlin mit Nachdruck daran, neue Unterkünfte zu errichten. Der Berliner Senat hat daher die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften beauftragt, Wohnhäuser in modularer Bauweise zu errichten, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und den geflüchteten Menschen eine würdiges Zuhause zur Verfügung zu stellen. Diese Gebäude sind als Wohnhäuser mit einer normalen Lebensdauer für Neubauten konzipiert. Aufgrund der modularen Bauweise können sie schneller errichtet werden. Auch der Umbau der Wohnungsgrundrisse kann für eine Nachnutzung flexibler gestaltet werden.
Die GESOBAU AG errichtet auf dem Grundstück in der Straße 132 Nr. 1-13 sieben dieser Wohnhäuser.
Errichtet werden sieben Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen auf einer Grundstücksfläche von 7.170 m². Insgesamt werden 61 Wohnungen gebaut, die zunächst von Menschen mit Fluchterfahrung bewohnt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt stehen die Wohnungen als normaler Wohnraum allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Eine langfristige Nachnutzung ist also ausdrücklich erwünscht.
Als landeseigenes Wohnungsbauunternehmen hat die GESOBAU einen verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrag, die Berliner Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum in Berlin zu versorgen – so auch geflüchtete Menschen.
Das Landesamt für Flüchtlinge hat Richtlinien für eine Belegungsquote von Unterkünften festgelegt. In die 61 Wohnungen werden rund 320 Menschen einziehen können, die bislang übergangsweise in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften, insbesondere Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen, untergebracht waren. Familien mit Kindern, Alleinstehende und Wohngemeinschaften werden hier ein neues Zuhause finden.
Der Betreiber der Unterkunft stellt sicher, dass mit Sozialarbeitern, Kinderbetreuern und Verwaltungskräften die Menschen im Alltag und bei Fragen und Problemen unterstützt werden. Das Auswahlverfahren für den Betreiber führt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durch.
Für das Bauvorhaben wurde weder ein Bebauungsplan erstellt noch geändert. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch. Daher war formal keine Verpflichtung einer Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Dennoch ist es dem Bezirksamt und der GESOBAU wichtig, die Bürger*innen zu informieren. Dies geschieht durch Informationsbriefe und Anwohnerveranstaltungen.
Am 29. November 2018 fand auf Einladung des Bezirksamtes Pankow von Berlin und der GESOBAU eine Anwohnerinformationsveranstaltung zum Bauvorhaben statt. Die Veranstaltung bot interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern Gelegenheit, ihre Fragen an direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus Politik, Verwaltung und der GESOBAU zu richten und sich an verschiedenen Thementischen im persönlichen Gespräch zu informieren.
Daten und Fakten
Adresse | Straße 132 Nr. 1-13 (ungerade), 13158 Berlin-Pankow |
---|---|
Bauherrin | GESOBAU AG |
Ansprechpartner Betrieb, Nutzung, Betreiber | Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) |
Ansprechpartner Bauen | GESOBAU AG |
Ansprechpartner Integration | Bezirksamt Pankow, Büro der Integrationsbeauftragten Tel: (030) 90295-2431 |
Wohnungen | 61 Wohnungen für rund 320 Menschen |
Bauphase | Winter 2021 bis Sommer 2024 |
Bei Fragen und Anliegen zum Thema wenden Sie sich bitte an:
- Betrieb, Nutzung, Betreiber: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF),
E-Mail: Pressestelle@LAF.berlin.de - Bauen: GESOBAU AG,
E-Mail: modulare-unterkunft@gesobau.de - Integration: Bezirksamt Pankow, Büro der Integrationsbeauftragten,
E-Mail: Integrationsbuero@ba-pankow.berlin.de