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Wilhelmsruher Damm 82

Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Bauvorhaben am Wilhelmsruher Damm 82. Diese Seite wird regelmäßig ergänzt, bzw. aktualisiert. 

1. Wohnraumentwicklung

Am Wilhelmsruher Damm 82 entstehen in den kommenden Jahren etwa 190 neue Wohnungen, verteilt auf mehrere Wohnhäuser. Davon sind 50 Prozent als geförderter Wohnraum geplant. Für den Neubau werden 18 Gärten in der Anlage entfallen. 

Zu weiteren Einzelheiten können wir aktuell noch keine Aussage treffen, da sich das Projekt noch in der Ausarbeitung befindet.

Als städtische Wohnungsbaugesellschaft ist die GESOBAU der Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Berlin verpflichtet. Kontinuierlich prüfen wir daher die Flächen in unserem Bestand auf Möglichkeiten für Neubau und Nachverdichtung. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin werden Potenziale auf den landeseigenen Grundstücken ausgelotet und, wo möglich, neue Wohnungen errichtet. 

Die Entscheidung, gerade an dieser Stelle neuen Wohnraum zu schaffen, basiert auf einer sorgfältigen Prüfung. Die Lage am Wilhelmsruher Damm wurde speziell wegen der guten verkehrlichen Anbindung und der Möglichkeit, eine harmonische Einbindung in die bestehenden Strukturen zu gewährleisten, ausgewählt. Diese Entscheidung wurde laut Senatsvorgaben getroffen. Bei der Realisierung unterstützt das Stadtplanungsamt Reinickendorf, mit dem die GESOBAU in fortlaufendem Austausch ist.

2. Zeitplan

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erstinformationsschreiben an alle Pächter*innen der gesamten Kleingartenanlage am 11. November 2024 mit Informationen über den geplanten Neubau
  • Info-Veranstaltung für betroffene Pächter*innen am 21. November 2024 mit externer Moderation
  • Einzelgespräche mit betroffenen Pächter*innen in KW 48 und 49, begleitet durch externe Moderation
  • Umzug betroffener Parteien zwischen Oktober 2025 und Anfang 2026

Die GESOBAU möchte betroffenen Gärtner*innen die Vollendung der Gartensaison 2025 ermöglichen. Vermessungen und Untersuchungen, die dem Bau vorausgehen, werden jedoch bereits im Frühjahr 2025 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir Ihre Gärten betreten können. 
Unterzeichnen Sie unsere Vereinbarung zur Pachtaufhebung, müssen Sie Ihren gepachteten Garten bis spätestens Anfang 2026 räumen. Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich möglicher Anpassungen / Verzögerungen.

Erklären Sie sich nicht bereit, die Vereinbarung zu unterzeichnen, müssen Sie Ihre Gärten bereits zum Frühjahr 2025 räumen, damit wir die nötigen Untersuchungen auf den Grundstücken durchführen können. Gerne möchten wir Ihnen jedoch die Gartensaison 2025 möglich machen und daher zu einer Einigung kommen.

3. Informationsveranstaltung

Die Veranstaltung dient zur ersten Information über alle wichtigen Themen zum Räumungsprozess. Hier gibt es Platz für Ihre Fragen und Ihre Anliegen, notieren Sie sich diese gerne im Vorfeld. Wir verstehen, dass Sie viele Fragen haben werden.

Eingeladen sind die direkt betroffenen Pächter*innen des Feldes 1. Sie erhalten eine persönliche Einladung per Post. Die Informationsveranstaltung legt den Fokus auf Ihre Anliegen und Fragen. Natürlich sind auch Mitarbeiter*innen der GESOBAU anwesend und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird durch eine externe und neutrale Moderation geleitet.

4. Individuelle Gespräche mit betroffenen Pächter*innen

Für Ihr individuelles Gespräch mit einem / einer Mitarbeiter*in der GESOBAU AG und einer externen Moderation teilen wir Ihnen einen Terminvorschlag und einen barrierefreien Treffpunkt per Post mit. Die Gespräche finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 48 und 49, also zwischen dem 25. November und dem 6. Dezember, statt

Sollten Sie den von uns unterbreiteten Terminvorschlag nicht wahrnehmen können, finden wir gemeinsam einen alternativen Termin. Wenden Sie sich dafür an uns per Mail oder Telefon, wie im Einladungsschreiben angegeben.

Im bevorstehenden Gespräch steht der persönliche Austausch im Vordergrund. Inhaltlich möchten wir die Vereinbarung zur Pachtaufhebung mit Ihnen durchgehen und die nächsten Schritte besprechen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit individuelle Bedenken und Fragen zu äußern, damit auf diese im Prozess eingegangen werden kann. Notieren Sie sich diese gerne im Vorfeld des Gesprächs. 

Die Gespräche sowie die Veranstaltung werden durch eine externe und neutrale Moderation begleitet. Jedes Gespräch findet zwischen einem oder einer Mitarbeiter*in der GESOBAU und der betroffenen Pächterpartei statt. 

Uns ist es wichtig, neben der Vereinbarung zur Pachtaufhebung auch die Möglichkeit zum Austausch zu haben und Ihre Sicht auf den Prozess zu verstehen. Gerne möchten wir auch auf Ihre individuellen Fragen eingehen können.

Während Ihres persönlichen Pächter*innen-Gesprächs können Sie Ihre individuellen Fragen an uns stellen. Sie können die Vereinbarung zur Pachtaufhebung dann direkt vor Ort während unseres gemeinsamen Gesprächs unterzeichnen oder nehmen sie mit nach Hause. Sie haben dann zwei Wochen Zeit zu unterschreiben und die Vereinbarung an uns zurückzusenden.

5. Ablauf der Räumung

Alle Pächter*innen dürfen selbstverständlich alles, was sich in ihrem Garten befindet, behalten. Es besteht jedoch keine Rückbaupflicht. Der Garten muss durch Sie bis spätestens Februar 2026 geräumt werden.

In Ihrer persönlichen Vereinbarung zur Pachtaufhebung wird im Pächter*innen-Gespräch eine Entschädigungssumme festgehalten. Diese wird an alle Pächter*innen mit Übergabe des Grundstücks ausgezahlt. Die Summe ist für alle Pächter*innen gleich.

Für Pächter*innen besteht keine Pflicht auf Rückbau. Rückbaukosten können daher nicht erstattet werden. 

Leider ist es nicht möglich, Ihnen eine Ersatzparzelle in unseren Mietergärten anzubieten. Selbstverständlich können Sie sich auf freiwerdende Gärten bewerben, es gibt jedoch grundsätzlich keine Warteliste für Mietergärten.

Um eine faire Behandlung zu gewährleisten, bieten wir eine feste Entschädigungssumme für alle an. Diese Pauschale soll den Verlust von Investitionen teilweise ausgleichen. In Ihrem Pachtvertrag ist keine Entschädigung für Ihre Anschaffungen vereinbart. Es ist deshalb keine weitere Rückerstattung möglich.

6. Entschädigungen

Ja, die GESOBAU zahlt eine Entschädigungssumme. Diese Summe ist nicht in Ihrem Pachtvertrag festgelegt. Die Entschädigung wird als Kulanzleistung für die betroffenen Pächter*innen ausgezahlt. Die Summe ist mit der Vereinbarung zur Pachtaufhebung für alle Beteiligten verbindlich. Alle Pächter*innen erhalten die gleiche Summe nach Räumung ihres Gartengrundstücks.

Ja, alle Pächter*innen, die ihren Garten aufgrund der Baumaßnahmen räumen müssen und die Pachtaufhebungsvereinbarung unterzeichnen, erhalten die gleiche Entschädigungssumme. Um eine möglichst gerechte Lösung für alle zu finden, ist die Summe nicht vom Wert der auf dem Grundstück befindlichen Bauten und Pflanzen anhängig. 

7. Information und Kontakt

Bei Fragen rund um das Projekt und die begleitenden Maßnahmen wenden Sie sich gern per E-Mail an gaerten-mv@gesobau.de