Wilhelmsruher Damm 82
Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Bauvorhaben am Wilhelmsruher Damm 82. Diese Seite wird regelmäßig ergänzt, bzw. aktualisiert.
Das FAQ wurde am 17.12.2024 aktualisiert und ergänzt.
1. Wohnraumentwicklung
Am Wilhelmsruher Damm 82 entstehen in den kommenden Jahren etwa 190 neue Wohnungen, verteilt auf mehrere Wohnhäuser. Davon sind 50 Prozent als geförderter Wohnraum geplant. Für den Neubau werden 18 Gärten in der Anlage entfallen.
Zu weiteren Einzelheiten können wir aktuell noch keine Aussage treffen, da sich das Projekt noch in der Ausarbeitung befindet.
Als städtische Wohnungsbaugesellschaft ist die GESOBAU der Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Berlin verpflichtet. Kontinuierlich prüfen wir daher die Flächen in unserem Bestand auf Möglichkeiten für Neubau und Nachverdichtung. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin werden Potenziale auf den landeseigenen Grundstücken ausgelotet und, wo möglich, neue Wohnungen errichtet.
Die Entscheidung, gerade an dieser Stelle neuen Wohnraum zu schaffen, basiert auf einer sorgfältigen Prüfung. Die Lage am Wilhelmsruher Damm wurde speziell wegen der guten verkehrlichen Anbindung und der Möglichkeit, eine harmonische Einbindung in die bestehenden Strukturen zu gewährleisten, ausgewählt. Diese Entscheidung wurde laut Senatsvorgaben getroffen. Bei der Realisierung unterstützt das Stadtplanungsamt Reinickendorf, mit dem die GESOBAU in fortlaufendem Austausch ist.
Die Beräumung des Grundstückes ist noch nicht abgeschlossen. Derzeit läuft die Planungsphase für mögliche Nachnutzungen auf dem Grundstück.
Genauere Informationen zur Bebauung erhalten Sie zu gegebener Zeit per Post. Die Planer*innen richten sich bei der Anzahl der Wohnungen auf Untersuchungen zur Bebaubarkeit, die sich auf die rechtlichen Vorgaben beziehen.
Nein, keine Gärten aus anderen Stadtvierteln werden in das Märkische Viertel verlegt.
Es wird einen Bauzaun geben, um die Baustelle vor Unbefugten abzusichern.
Es wird ein nahtloser Übergang für Strom und Wasser angestrebt. Dafür werden Untersuchungen an den Grundleitungen durchgeführt. Im Zuge einer Neuverlegung der Erschließung für Strom und Wasser kann es zu einer Unterbrechung kommen. Unser Ziel ist es, diese Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten. Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah vor etwaigem Maßnahmenbeginn.
2. Zeitplan
Das Wichtigste in Kürze:
- Erstinformationsschreiben an alle Pächter*innen der gesamten Kleingartenanlage am 11. November 2024 mit Informationen über den geplanten Neubau
- Info-Veranstaltung für betroffene Pächter*innen am 21. November 2024 mit externer Moderation
- Einzelgespräche mit betroffenen Pächter*innen in KW 48 und 49, begleitet durch externe Moderation
- Umzug betroffener Parteien zwischen Oktober 2025 und Anfang 2026
Die GESOBAU möchte betroffenen Gärtner*innen die Vollendung der Gartensaison 2025 ermöglichen. Vermessungen und Untersuchungen, die dem Bau vorausgehen, werden jedoch bereits im Frühjahr 2025 beginnen. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir Ihre Gärten betreten können.
Unterzeichnen Sie unsere Vereinbarung zur Pachtaufhebung, müssen Sie Ihren gepachteten Garten bis spätestens Anfang 2026 räumen. Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich möglicher Anpassungen / Verzögerungen.
Erklären Sie sich nicht bereit, die Vereinbarung zu unterzeichnen, müssen Sie Ihre Gärten bereits zum Frühjahr 2025 räumen, damit wir die nötigen Untersuchungen auf den Grundstücken durchführen können. Gerne möchten wir Ihnen jedoch die Gartensaison 2025 möglich machen und daher zu einer Einigung kommen.
3. Ablauf der Räumung
Alle Pächter*innen dürfen selbstverständlich alles, was sich in ihrem Garten befindet, behalten. Es besteht jedoch keine Rückbaupflicht. Der Garten muss durch Sie bis spätestens Februar 2026 geräumt werden. Jedes Möbelstück oder Inventar, das wir nach Ihrer Räumung vorfinden, wird entsorgt.
In Ihrer persönlichen Vereinbarung zur Pachtaufhebung wird im Pächter*innen-Gespräch eine Entschädigungssumme festgehalten. Diese wird an alle Pächter*innen mit Übergabe des Grundstücks ausgezahlt. Die Summe ist für alle Pächter*innen gleich. Mehr dazu unter Punkt 6.
Für Pächter*innen besteht keine Pflicht auf Rückbau. Rückbaukosten können daher nicht erstattet werden. Auch wenn Sie keine Beräumung vornehmen, fallen keine Kosten an.
Leider ist es nicht möglich, Ihnen eine Ersatzparzelle in unseren Mietergärten anzubieten. Selbstverständlich können Sie sich auf freiwerdende Gärten bewerben, es gibt jedoch grundsätzlich keine Warteliste für Mietergärten.
Um eine faire Behandlung zu gewährleisten, bieten wir eine feste Entschädigungssumme für alle an. Diese Pauschale soll den Verlust von Investitionen teilweise ausgleichen. In Ihrem Pachtvertrag ist keine Entschädigung für Ihre Anschaffungen vereinbart. Es ist deshalb keine weitere Rückerstattung möglich.
Die Beräumung des Grundstücks braucht ihre Zeit. Wir haben Sie frühestmöglich informiert und veranlassen die Räumung der Gärten so spät wie möglich. Bis spätestens Februar 2026 müssen Sie Ihren Garten an uns übergegeben haben.
Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin mit der verantwortlichen Kundenbetreuung der Mietergärten aus dem Kundencenter Märkisches Viertel, damit auch die Wasseruhren abgelesen werden können. Etwaige weitere Versorgungsverträge (Strom / Internet) müssen von Ihnen selbst gekündigt und abgemeldet werden.
Wir stellen Ihnen pro betroffener Gartenparzelle einen Schlüssel für die Schranke zwischen Parkplatz und Schwarzstorchweg zur Verfügung. Diesen können Sie bei der Schlüsselabteilung gegen einen Pfandbetrag von 50 € ab sofort leihen. Die Schlüsselabteilung befindet sich im Senftenberger Ring 12 und ist von Montag bis Freitag zwischen 8 – 12 Uhr sowie zusätzlich dienstags zwischen 13 – 17 Uhr geöffnet.
4. Ablauf und Termine für Gutachten
Die Termine für die Begehung der Gärten werden so früh wie möglich bekannt gegeben. Laut Pachtaufhebung müssen diese spätestens zwei Wochen im Voraus kommuniziert werden. Nach Möglichkeit wird eine Frist von vier Wochen angestrebt. Je nachdem, was der/die Gutachter*in feststellt, können kurzfristig Nachbegehungen anstehen, die im gegenseitigen Einverständnis terminiert werden können, ansonsten gilt auch die Frist von zwei Wochen für die Ankündigung von Nachbegehungen.
Das Schadstoffgutachten wird von einem Gutachter durchgeführt. In der Regel werden Materialproben vom Boden-, Wand- und Dachaufbau entnommen, vor Ort begutachtet und zur Analyse ans Labor gesendet. Diese werden mit Hilfe von Kernbohrungen möglichst an Stellen durchgeführt, die frei zugänglich sind. Die Stellen der Beprobungen werden so hinterlassen, dass sie in der weiteren Nutzung nicht eingeschränkt sind, z.B. durch eine provisorische Wiederverschließung oder eine provisorische Abdeckung. Optisch werden diese Stellen nach der Probeentnahme sichtbar bleiben.
Ja. Derzeit gehen wir davon aus, dass mindestens für das Schadstoffgutachten, eventuell auch für das Gutachten der Flora und Fauna, Zugang in die Gartenlaube gewährt werden soll. Wir bitten um Verständnis dafür, dass sich der Bedarf möglicherweise erst klärt, sobald die Gutachter ihre Arbeit aufgenommen haben.
5. Vertragliche Regelungen der Pachtaufhebung
Nein, die Pachtverträge laufen nicht automatisch aus. Alle betroffenen Parteien müssen eine Pachtaufhebung vereinbaren. Diese erhalten Sie in Ihrem Einzelgespräch.
Ja, Sie können Ihren Garten jederzeit zurückgeben. Der 28.02.2026 ist der späteste Termin für die Übergabe. Sofern Sie einen früheren Beendigungszeitpunkt wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Kundencenter Märkisches Viertel, gern unter der E-Mail-Adresse gaerten-mv@gesobau.de, in Verbindung.
Die Pachtaufhebungsvereinbarung ist ein rechtlich bindendes Dokument. Es gibt keine zusätzlichen Kosten, die von den Pächter*innen getragen werden müssen.
Als Vertragspartner*innen von Vattenfall müssen Sie lediglich Ihren Vertrag mit Vattenfall kündigen. Die GESOBAU berücksichtigt die Anschaffungskosten des Stromanschlusses nicht separat in der Entschädigung. Alle Pächter*innen erhalten den gleichen Entschädigungsbetrag. Siehe Punkt 6.
Es gibt im Pachtaufhebungsvertrag keine Vereinbarung zur Verlängerung, da nicht absehbar ist, ob und wann es zu einer Verschiebung im Bauplan kommen wird. Falls eine längere Verzögerung eintritt, informieren wir Sie unaufgefordert per Brief. Sie haben dann die Möglichkeit, für die Dauer der Verschiebung Ihren Garten weiter zu nutzen. Wir werden spätestens im Herbst 2025 Bescheid geben, sofern es Verschiebungen gibt.
6. Entschädigungen
Ja, die GESOBAU zahlt eine Entschädigungssumme. Diese Summe ist nicht in Ihrem Pachtvertrag festgelegt. Die Entschädigung wird als Kulanzleistung für die betroffenen Pächter*innen ausgezahlt. Die Summe ist mit der Vereinbarung zur Pachtaufhebung für alle Beteiligten verbindlich. Alle Pächter*innen erhalten die gleiche Summe nach Räumung ihres Gartengrundstücks.
Ja, alle Pächter*innen, die ihren Garten aufgrund der Baumaßnahmen räumen müssen und die Pachtaufhebungsvereinbarung unterzeichnen, erhalten die gleiche Entschädigungssumme. Um eine möglichst gerechte Lösung für alle zu finden, ist die Summe nicht vom Wert der auf dem Grundstück befindlichen Bauten und Pflanzen anhängig.
7. Informationsveranstaltung und individuelle Gespräche mit betroffenen Pächter*innen
Die Veranstaltung fand am 21. November 2024 im Wilhelmsruher Damm 159 statt. Eingeladen waren die direkt betroffenen Pächter*innen des Feldes 1. Mitarbeiter*innen der GESOBAU informierten über den aktuellen Stand des geplanten Bauvorhabens sowie über alle wichtigen Themen zum Räumungsprozess und beantworteten Fragen der Anwesenden. Die Veranstaltung wurde durch eine externe und neutrale Moderation geleitet.
Die individuellen Gespräche mit den betroffenen Pächter*innen haben zwischen dem 28. November und 09. Dezember 2024 stattgefunden. Die GESOBAU AG hatte postalisch zu einem Gespräch in der zentrale am Wilhelmsruher Damm 142 mit externer Moderation eingeladen.
Im Gespräch stand der persönliche Austausch im Vordergrund. Inhaltlich wurden die Vereinbarung zur Pachtaufhebung sowie die nächsten Schritte besprochen. Es konnten außerdem individuelle Bedenken und Fragen geäußert werden.
Die Gespräche sowie die Veranstaltung wurden durch eine externe und neutrale Moderation begleitet. Jedes Gespräch fand zwischen einem oder einer Mitarbeiter*in der GESOBAU und der betroffenen Pächterpartei statt.
Uns ist es wichtig, neben der Vereinbarung zur Pachtaufhebung auch die Möglichkeit zum Austausch zu haben und Ihre Sicht auf den Prozess zu verstehen. Gerne möchten wir auch auf Ihre individuellen Fragen eingehen können.
Während Ihres persönlichen Pächter*innen-Gesprächs konnten Sie Ihre individuellen Fragen an uns stellen. Sie konnten die Vereinbarung zur Pachtaufhebung entweder direkt vor Ort während unseres gemeinsamen Gesprächs unterzeichnen oder hatten die Möglichkeit, die Vereinbarung mit nach Hause zu nehmen und binnen zwei Wochen unterschrieben an uns zurückzusenden.
8. Information und Kontakt
Bei Fragen rund um das Projekt und die begleitenden Maßnahmen wenden Sie sich gern per E-Mail an gaerten-mv@gesobau.de