Am nördlichen Rand des Ortsteils Märkisches Viertel in Berlin-Reinickendorf entstand auf dem Grundstück Finsterwalder Straße 102 A ein Wohnhaus mit 84 neuen 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen. Das Gebäude wurde mit acht Vollgeschossen und einer Wohnfläche von insgesamt rund 4.500 m² errichtet. Die Hälfte der Wohnungen (42) steht als geförderte Wohnungen zur Verfügung.
Daten und Fakten
Adresse | Finsterwalder Straße 102 A, 13435 Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Märkisches Viertel |
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Bauherrin | GESOBAU AG |
Generalplaner | ARGE DMSW / GKKS |
Grundstücksfläche | 3.150 m² |
Wohnfläche | ca. 4.512 m² |
Wohnungen | 84, davon 42 gefördert und 48 barrierefrei nutzbar |
Energiestandard | EnEV 2016 |
Fassade / Wärmedämmung | WDVS (mineralisch) |
Bauphase | Sommer 2019 bis Herbst 2022 |
Achtung: Dieses Objekt ist voll vermietet.
Wohnungsmix
Auf dem Grundstück Finsterwalder Straße 102 A entstehen 84 neue Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau für das Märkische Viertel, die Hälfte (42) werden als geförderte Wohnungen zu Nettokaltmieten ab 6,50 €/m² vermietet. Für die Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Freifinanzierte Wohnungen
Wohnungstyp | Anzahl Wohnungen | Größe (Durchschnitt) |
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1-Zimmer-Wohnung | 13 Wohnungen | ca. 38 m² |
2-Zimmer-Wohnung | 13 Wohnungen | ca. 55 m² |
3-Zimmer-Wohnung | 16 Wohnungen | ca. 67 – 70 m² |
Geförderte Wohnungen / WBS-Nachweis erforderlich
Wohnungstyp | Anzahl Wohnungen | Größe (Durchschnitt) |
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1-Zimmer-Wohnung | 15 Wohnungen | ca. 38 m² |
2-Zimmer-Wohnung | 15 Wohnungen | ca. 55 m² |
3-Zimmer-Wohnung | 12 Wohnungen | ca. 67 – 70 m² |
Hinweise zum Mietpreis
Zur Vermietung stehen sowohl geförderte Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS 100 / 140) erforderlich ist und freifinanzierte Wohnungen.
Interessieren Sie sich für eine geförderte Wohnung (monatliche Miete: ab 6,50 €/m² nettokalt), so benötigen Sie einen entsprechenden und gültigen Berliner Wohnberechtigungsschein (WBS 100/140). Dieser ist mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Für welche Wohnung Sie einen WBS benötigen, können Sie dann den Wohnungsexposés entnehmen.
Die Hälfte der freifinanzierten Wohnungen wird zu einkommensgestaffelten Mieten angeboten. Diese Wohnungen werden zu einer günstigeren Miethöhe an Mietinteressenten vergeben, bei denen das Verhältnis Gesamteinkommen zu Einkommensgrenzen des Bundes in den Bereichen >140% bis 240% liegt. Die betreffenden Wohnungsangebote enthalten einen Hinweis im Exposé.
Egal ob geförderte oder freifinanzierte Wohnung: Mit dem WBS-Rechner können Sie vorab prüfen, ob Sie
a.) Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben (bei geförderten Wohnungen) oder
b.) Anspruch auf Wohnungen zu einkommensgestaffelten Mieten haben (bei freifinanzierten Wohnungen, also ohne WBS).
Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.