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Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“

Zum 1. Januar 2024 ist die neue Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” zwischen Senat und den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen in Kraft getreten. Diese Vereinbarung zur wohnungspolitischen Kooperation und partnerschaftlichen Zusammenarbeit schließt an alle bisherigen Vereinbarungen und Beschlüsse an und löst sie zusammenfassend ab. Sie gilt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 für die Mietwohnungsbestände der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin.

Grundlage ist das in 2016 in Kraft getretene Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln) sowie die in 2016 vom Senat beschlossene "Roadmap für 400.000 bezahlbare Wohnungen im Landeseigentum". Beide definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bei der Umsetzung ihrer besonderen sozialen Verpflichtung.

Mit der Kooperationsvereinbarung bieten die Unternehmen weiterhin ein sicheres Zuhause für breite Schichten der Bevölkerung.

Kooperationsvereinbarung 2024

Die Kooperationsvereinbarung “Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” finden Sie hier als

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