Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung"
In der Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" zwischen Senat und den Landeseigenen vom April 2017 wurden die mieten- und wohnungspolitischen Maßgaben weiter ergänzt.
Zuvor hatte der Senat am 12. April 2016 eine "Roadmap für 400.000 bezahlbare Wohnungen im Landeseigentum" auf den Weg gebracht.
Die Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wurde im Roten Rathaus vom damaligen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel und den Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnet. Die mehrere Punkte umfassende Vereinbarung verankert die geplante Bestandserweiterung in der Geschäftspolitik der Landeseigenen.
Die wesentlichen Punkte:
Bestandserweiterung
Die Unternehmen verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2026 eine Bestandserweiterung um ca. 80.000 auf 400.000 Wohnungen im Eigentum der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu erreichen. Davon sollen ca. 26.600 durch Bestandsankauf erworben und 53.400 (inkl. 17.800 geförderter) neu gebaut werden.
Geförderte Einstiegsmieten
Um besonders den Bedarfsgruppen, die sich am Berliner Wohnungsmarkt kaum selbst mit Wohnraum versorgen können, ein zusätzliches Wohnraumangebot bereitzustellen, werden von den Neubauten ca. 30% geförderte Wohnungen mit Einstiegmieten von derzeit durchschnittlich 6,50 €/m² bei einer Spanne von 6,00 €/m² bis 7,50 €/m² errichtet.
Baukosten begrenzen
Zur Realisierung von preiswertem Wohnraum auch im frei finanzierten Bereich sind Baukosten zu begrenzen. Dies erhöht das Angebot an Wohnungen für besondere soziale Bedarfsgruppen, für die die landeseigenen Wohnungsunternehmen satzungsgemäß eine besondere Verantwortung besitzen und sichert langfristig die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaften.
Standardisierung und Typenbau
Die Anstrengungen der Gesellschaften zur Bauwerkskostensenkung schließen die Standardisierung und Typenbildung von Bauelementen sowie experimentellen Wohnungsbau mit ein. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen und der Senat stimmen darin überein, die Entwicklung der Baukosten regelmäßig zu evaluieren.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der Landeseigenen „Neue Typen“ für kostengünstigen Wohnungsneubau (nicht barrierefrei) vom 18. Juli 2017.