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Förderwettbewerb 2025

Die GESOBAU-Stiftung setzt auch 2025 einen Schwerpunkt: Im Fokus des sechsten Förderwettbewerbs stehen Projekte mit praxisorientierten Lösungen, die den Alltag von Alleinerziehenden verbessern, nachhaltige Veränderungen bewirken und die in unseren Beständen neue Impulse setzen.
Wettbewerb zur Unterstützung von Alleinerziehenden

Alltag entlasten – Perspektiven schaffen

Alleinerziehende stehen vor zahlreichen Herausforderungen: von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie über finanzielle Engpässe bis hin zur sozialen Isolation. Mit dem sechsten Wettbewerb möchte die GESOBAU-Stiftung praxisorientierte Lösungen fördern, die konkret den Alltag Alleinerziehender in den Stadtteilen erleichtern, in denen die  GESOBAU AG Bestände hat. Unser Ziel ist es, Alleinerziehende zu unterstützen, indem wir Maßnahmen fördern, die Impulse setzen, den Alltag verbessern und nachhaltige Veränderungen bewirken. 

Es stehen Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung, die gemäß den Förderrichtlinien der GESOBAU-Stiftung vergeben werden:

  1. Preis: 20.000 EUR
  2. Preis: 10.000 EUR
  3. Preis:   5.000 EUR

Mögliche Themenbereiche für Projekte können beispielsweise sein:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Finanzielle Sicherheit
  • Soziale Isolation und psychische Belastung  
  • Bildung und Teilhabe
  • Information und Beratung
  • Wohnen und Infrastruktur
  • Pilotierung und Modellprojekte 
     

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden. 

Der Eingang der Anträge soll bis 31. Mai 2025 erfolgen. Anträge können nur online und unter der Stichwortangabe "Förderwettbewerb" eingereicht werden.

Projekt für den Förderwettbewerb einreichen


Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Projekte bei der GESOBAU-Stiftung einzureichen!

Weitere Informationen & Teilnahmebedingungen

Bewertungskriterien

Förderfähigkeiten gemäß Satzung der GESOBAU-Stiftung, Bezug zur Zielgruppe. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden. Der Eingang der Anträge soll bis 31.05.2025 erfolgen. Anträge können ausschließlich online eingereicht werden. 

Der Antrag muss entsprechend der Satzung der GESOBAU-Stiftung erstellt werden und einen Bezug zu den Stadtteilen und Quartieren haben, in denen die GESOBAU und ihre Töchter Wohnungsbestände verwalten und bewirtschaften.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen klar erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben. 

Projekte sollen keine materiellen Notlagen einzelner Personen lindern, sondern auf langfristige Verbesserungen abzielen.

Entsprechend ihren Schwerpunkten ist die GESOBAU-Stiftung in den Beständen der GESOBAU AG und ihrer Tochtergesellschaften aktiv.

Es stehen Preisgelder in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung, die gemäß den Förderrichtlinien der GESOBAU-Stiftung vergeben werden:

  • 1. Preis: 20.000 EUR
  • 2. Preis: 10.000 EUR
  • 3. Preis:   5.000 EUR

Mögliche Themenbereiche für Projekte

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Finanzielle Sicherheit
  • Soziale Isolation und psychische Belastung  
  • Bildung und Teilhabe
  • Information und Beratung
  • Wohnen und Infrastruktur
  • Pilotierung und Modellprojekte

Die Entscheidung zur Mittelvergabe erfolgt durch die Vorstände und das Kuratorium der GESOBAU-Stiftung als Mehrheitsentscheidung und wird bis zum 31.07.2025 bekanntgegeben.

Die Umsetzung der Projekte kann im Anschluss nach der Bekanntgabe beginnen. Bei einem Zuschlag müssen die Kosten des Projekts gegenüber der GESOBAU-Stiftung mittels Beleges abrechenbar sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittelzuweisung und keine Aufwandsentschädigung der Antragssteller*innen. 

Die GESOBAU-Stiftung versteht die Auslobung der zusätzlichen Fördermittel als ein quartiers- bzw. bestandsbezogenes Engagement. Wir bitten die Antragsteller*innen nach Möglichkeit auch um eine Umfeldanalyse, eine Validierung oder eine Wirkungsmessung der umgesetzten Maßnahmen einzuplanen. 

Offener Wettbewerb

GESOBAU-Stiftung
Stiftsweg 1, 13187 Berlin
stiftung@gesobau.de

Projekte, die darauf angelegt sind, langfristig strukturelle Wirkungen zu erzielen, können

  • wenn sie für eine einmalige Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt werden, im Anschluss (bei Erfolg der Maßnahme/des Projekts) einen Antrag auf Weiterförderung der Maßnahme an die GESOBAU AG richten. (Kooperationszeitraum ab 2026)
  • wenn sie nicht für eine Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt wurden, eine Kooperationsanfrage an die GESOBAU AG stellen. (2026-2027)