Förderwettbewerb 2024
Mit Kreativität und Mut die Zukunft gestalten!
Ziel des 5. Förderwettbewerbs ist es, junge Menschen zu ermächtigen, die Herausforderungen der Zukunft aktiv und verantwortungsvoll zu gestalten. Mit dem Förderwettbewerb 2024 richtet sich die GESOBAU-Stiftung an gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die mit innovativen Projektideen Bildung, Partizipation und die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Stadtteilen und Bezirken fördern, in denen die GESOBAU AG Bestände hat. Gesucht werden Konzepte, die junge Menschen inspirieren, motivieren und in ihrer sozialen Umwelt aktiv einbinden.
Insgesamt steht für die Projekte eine Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung.
Einreichbare Projekte können beispielsweise sein:
- Bildungsinitiativen, die kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten, Kommunikation, Kollaboration und Kreativität fördern,
- kreative Konzepte, die Kindern und Jugendlichen helfen, Selbstbewusstsein und Empathie zu entwickeln, z. B. durch künstlerische Workshops oder Theaterprojekte
- Projekte, die soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessern,
- medienpädagogische Ansätze, die Kompetenzen für einen bewussten Umgang mit digitalen Medien vermitteln,
- Umweltpädagogische Projekte, die den Schutz unserer Erde thematisieren und aktives gesellschaftliches Engagement anregen und konkret fördern.
Die GESOBAU-Stiftung wird laut ihrer Satzung ausschließlich in den Bezirken und Stadtteilen tätig, in denen die GESOBAU AG und ihre Tochtergesellschaften Wohnungsbestand haben. Daher können nur Projekte berücksichtigt werden, die diese Voraussetzung erfüllen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden. Der Eingang der Anträge soll bis 30. Mai 2024 erfolgen. Anträge können nur online unter der Stichwortangabe "Förderwettbewerb" eingereicht werden.
Projekt für den Förderwettbewerb einreichen
Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Projekte bei der GESOBAU-Stiftung einzureichen!
Weitere Informationen & Teilnahmebedingungen
Projekte, die darauf angelegt sind, langfristig strukturelle Wirkungen zu erzielen, können
- wenn sie für eine einmalige Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt werden, im Anschluss (bei Erfolg der Maßnahme/des Projekts) einen Antrag auf Weiterförderung der Maßnahme an die GESOBAU AG richten. (Kooperationszeitraum ab 2026)
- wenn sie nicht für eine Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt wurden, eine Kooperationsanfrage an die GESOBAU AG stellen. (2025-2026)
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einen klar erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben. Die Einreichung von Projektanträgen bezieht sich damit nicht auf die Linderung materieller Notlagen einzelner Personen.
Es stehen Preisgelder in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung:
- 1. Preis: 10.000 EUR
- 2. Preis: 5.000 EUR
- 3. Preis: 5.000 EUR
Die Entscheidung zur Mittelvergabe erfolgt durch die Vorstände und das Kuratorium der GESOBAU-Stiftung als Mehrheitsentscheidung bis zum 15. Juli 2024. Die Umsetzung der Projekte kann im Anschluss nach der Bekanntgabe ab Juli 2024 beginnen. Bei einem Zuschlag müssen die Kosten des Projekts gegenüber der GESOBAU-Stiftung mittels Beleges abrechenbar sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mittelzuweisung und keine Aufwandsentschädigung der Antragssteller*innen.
Die GESOBAU-Stiftung versteht die Auslobung der zusätzlichen Fördermittel als ein quartiers- bzw. bestandsbezogenes Engagement. Wir bitten die Antragsteller*innen nach Möglichkeit auch um eine Umfeldanalyse, eine Validierung oder eine Wirkungsmessung der umgesetzten Maßnahmen einzuplanen.
Entsprechend ihren Schwerpunkten ist die GESOBAU-Stiftung in den Beständen der GESOBAU AG und ihrer Tochtergesellschaften aktiv.
Offener Wettbewerb
GESOBAU-Stiftung
Stiftsweg 1, 13187 Berlin
stiftung@gesobau.de
Projekte, die darauf angelegt sind, langfristig strukturelle Wirkungen zu erzielen, können
- wenn sie für eine einmalige Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt werden, im Anschluss (bei Erfolg der Maßnahme/des Projekts) einen Antrag auf Weiterförderung der Maßnahme an die GESOBAU AG richten. (Kooperationszeitraum ab 2026)
- wenn sie nicht für eine Förderung durch die GESOBAU-Stiftung ausgewählt wurden, eine Kooperationsanfrage an die GESOBAU AG stellen. (2025-2026)