Rechnungshof und Wohnungsbaugesellschaften unterzeichnen Prüfungsvereinbarungen
„Dank diesem wesentlichen Schritt kann der Rechnungshof die Erfüllung seines öffentlichen Auftrags gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern deutlich stärken, und zwar in den für die Stadt zentralen Bereichen des Wohnungs- und Schulbaus“ betont die Präsidentin des Rechnungshofs, Karin Klingen. „Es freut mich, dass das Abgeordnetenhaus die Stärkung unserer Prüfungsrechte unterstützt hat“, erklärt sie. „Wenn Politik und Unternehmen sich über die Notwendigkeit der Prüfungen des Rechnungshofs einig sind, setzen sie dadurch ein positives Zeichen“, fügt Karin Klingen hinzu. Die sechs Gesellschaften erklärten sich von sich aus bereit, ihren Einsatz öffentlicher Mittel wirtschaftlich und regelgerecht künftig prüfen zu lassen. Durch die konstruktiven Gespräche zwischen den Wohnungsbaugesellschaften und dem Rechnungshof konnten diese Prüfungsvereinbarungen zeitnah zustande kommen und die Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs erweitert werden.
Anne Keilholz, Geschäftsführerin der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH erklärt im Namen der Wohnungsbaugesellschaften: „Die Landeseigenen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, das Wachstum der Stadt Berlin sozial und gerecht, dabei aber immer mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit unserer Investitionen zu gestalten. Bereits jetzt lassen wir jährlich Prüfungsberichte nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz durch unabhängige Wirtschaftsprüfer erstellen. Zudem sind wir dem Berliner Corporate Governance Kodex verpflichtet, der in unseren Häusern u.a. durch zertifizierte Compliance Management Systeme abgesichert wird. Die Vereinbarungen mit dem Rechnungshof sind für uns weiterer Ausdruck unseres transparenten Handelns.“
Die Aufgaben des Landes Berlin in diesem wichtigen Bereich werden zunehmend durch die Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM wahrgenommen, unter anderem durch Ankauf, Neubau und öffentliche Wohnungsbauförderung oder die Übertragung öffentlicher Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaften. Die HOWOGE unterstützt das Land Berlin darüber hinaus als zusätzlicher baudurchführender Akteur bei der Berliner Schulbauoffensive.
Hierzu erläutert HOWOGE-Geschäftsführer Thomas Felgenhauer: „Mit der Schaffung eines kompetenten Schulbau-Bereichs mit eigenem Rechnungskreis und jährlicher Wirtschaftsprüfung hat die HOWOGE die Grundlagen für eine klare Abgrenzung des Schulbaus von Wohnungsbewirtschaftung und -neubau bereits gelegt. Die Prüfungen durch den Rechnungshof geben Parlament und Öffentlichkeit neben den öffentlichen Vertragswerken eine weitere Möglichkeit, sich von der Ordnungsmäßigkeit der HOWOGE-Aktivitäten zu überzeugen.“
Da es sich bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften um privatrechtliche Unternehmen handelt, müssen zuvor Prüfungsvereinbarungen mit den betroffenen Landesunternehmen abgeschlossen werden. Damit kann der Rechnungshof seiner aus der Landesverfassung folgenden Pflicht nachkommen, die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder zu prüfen.
Mit derzeit mehr als 310.000 Wohnungen, ihrer sozial- und gemeinwohlorientierten Mietenpolitik und geplanten Investitionen (2019) von mehr als 1,8 Mrd. € in Neubau, Instandhaltung und Modernisierung sind die sechs Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wichtigster Partner des Senats bei der Schaffung und dem Erhalt von leistbarem Wohnraum in der wachsenden Stadt.