GESOBAU plant keine Luxussanierungen in den Weddinger Gerichtshöfen
Dazu erklärt die GESOBAU AG:
Die in der Pressemitteilung des bbk berlin aufgestellte Behauptung ist falsch. Es gibt keine konkreten Pläne in der Mittelfristplanung der GESOBAU AG bis 2017, die Gerichtshöfe luxus- oder anderweitig zu sanieren. Die Gerichtshöfe und das sie umgebende Quartier, in dem die GESOBAU viele Wohnungen hat, sind ein lebendiger Kunst- und Kulturstandort, den die GESOBAU hoch schätzt und fördert.
Die Gebäude sind aber bautechnisch in einem langfristig sanierungs-bedürftigen Zustand. Als städtisches Wohnungsunternehmen mit dem Auftrag, breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen, und gerade vor dem Hintergrund aktueller Wohnungsknappheit-Diskussionen in Berlin, müssen wir uns derzeit die Flexibilität bewahren, im Zuge einer Sanierung der Gerichtshöfe grundsätzlich auch Wohnraum schaffen zu können. Deshalb werden neue Mietverträge mit Künstlern nur noch befristet abgeschlossen.