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Innenaufnahme zeigt ein offenes, hölzernes Regal, auf dem ein Flachbildfernseher steht.
Fernsehen, Internet und Co.

Multimedia

Bezahlfernsehen, Glasfaser, Kabel-TV, Internet und Telefonie: Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Anbieter in Ihrem Gebiet und Neuerungen bei Ihrer Fernsehversorgung.

Multimediaanschlüsse einfach erklärt

Glasfaserausbau

Ab 2024 werden wir das glasfaserbasierte Breitbandkabelnetz und damit die Kabelanlagen in unseren Beständen modernisieren, damit alle Haushalte zukünftig mit schnellem, stabilem Internet, einem breiten Fernsehangebot in HD-Qualität und moderner Telefonie versorgt werden können.
Hierfür werden wir die Glasfaseranschlüsse über das so genannte Fibre to the Home (FTTH) Verfahren direkt in die Wohnung legen.

Über den genauen Zeitpunkt dieser Arbeiten bei Ihnen zu Hause werden Sie rechtzeitig im Vorfeld schriftlich von uns informiert.

Vertragspartner der GESOBAU

Wer ist für Ihre Fernsehversorgung zuständig?

In den Beständen der GESOBAU übernehmen die Kabelnetzbetreiber PŸUR und Vodafone alle Dienstleistungen rund um die Fernsehversorgung. Zusätzlich bieten beide Unternehmen weitere Bezahlfernsehprogramme, Internet und Telefonie über das Kabelnetz gegen Zusatzgebühren an.
Welches Unternehmen für Ihren Kabelanschluss zuständig ist, finden Sie in Ihrem Hausaushang oder erfragen Sie bei Ihrer*m Kundenbetreuer*in. Grundsätzlich gilt, ein Gebäude wird nur durch einen Kabelnetzbetreiber versorgt. 

Fragen und Antworten zur TV-Grundversorgung über Ihren Kabelanschluss

Das Telekommunikations-Modernisierungs-Gesetz (TK-MoG) ist bereits seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es besagt, dass wir die Gebühr für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Betriebskosten abrechen und einziehen können. Für die Umsetzung des Gesetzes (TKMoG) ist eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 vorgesehen, die es der GESOBAU erlaubt, sich auf die Änderungen einzustellen.

Wenn Sie weiter Kabelfernsehen nutzen möchten, müssen Sie einen eigenen Vertrag mit unserem Dienstleister PŸUR abschließen. Sie können alternativ Ihr Fernsehen über andere Infrastrukturen (siehe Alternativen zum Kabelfernsehen auf dieser Seite) beziehen, soweit diese verfügbar sind.

Je nachdem, in welchem Gebiet Sie wohnen, endet der Vertrag für die TV-Grundversorgung über Ihren Kabelanschluss entweder am 30. April 2024 oder am 30. Juni 2024. Welches Datum für Sie gilt, haben wir Ihnen in dem Brief „Änderung der Vertrags- und Abrechnungsbedingungen für Ihr Kabelfernsehen“ geschrieben. Das bedeutet, dass Sie entweder zum 1. Mai 2024 oder zum 1. Juli 2024 einen eigenen Vertrag abschließen müssen, wenn Sie die TV-Grundversorgung weiterhin über Ihren Kabelanschluss empfangen wollen.

Nein. Der Kabelanschluss gehört zu Ihrer Wohnung. Die TV-Versorgung via Kabelanschluss erfolgt, wenn Sie dies wünschen, nach einem entsprechenden Vertragsabschluss zwischen Ihnen und PŸUR.

Wenn Sie weiter über Ihren Kabelanschluss fernsehen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag. Dafür sind keine neuen Receiver oder Kabel notwendig. Sollten Sie keinen eigenen TV-Vertrag abschließen, wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss eingestellt – Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr empfangen.

Nein. Die GESOBAU hat für die TV-Versorgung über Kabel einen Vertrag mit PŸUR und Vodafone als Signallieferanten abgeschlossen. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nicht möglich. Entscheiden Sie sich für die bisherige (DVB-C) TV-Versorgung über den Kabelanschluss (Koax), so sind Sie auch zukünftig an den jeweiligen Signallieferanten der GESOBAU gebunden. Sie können alternativ TV über andere Infrastrukturen beziehen, soweit diese verfügbar sind.

Demnächst werden Ihre TV-Kabelgebühren nicht mehr wie bisher über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Die Vorauszahlungen werden in Zahlungen für Ihre übrigen kalten Betriebskosten umgewandelt, so dass Daueraufträge unverändert bestehen bleiben können. Sie können aber ab diesem Zeitpunkt frei über Ihren Fernsehempfang* entscheiden, also auch, ob Sie überhaupt noch den Kabelanschluss nutzen wollen.

Wenn Sie Ihre TV-Grundversorgung zukünftig weiter über einen Kabelanschluss erhalten möchten, müssen Sie einen eigenen Kabelanschluss-Vertrag mit dem Dienstleister abschließen, der für Ihre Adresse zuständig ist. Ohne einen gültigen TV-Kabelvertrag wird das Signal deaktiviert.

Ihre Mietzahlung ändert sich nicht: Die Vorauszahlung für die TV-Grundversorgung über den Kabelanschluss bleibt Teil der kalten Betriebskosten und wird bei Ihrer kommenden Betriebskostenabrechnung verrechnet. Die Vorauszahlung wird also nicht geringer. Damit können Daueraufträge bzw. Abbuchungen in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Dies trägt dazu bei, gestiegene Betriebskosten (z. B. Energiekosten) ein Stück weit auszugleichen, so dass sich eventuelle Nachforderungen reduzieren. Guthaben aus Ihrer kommenden Nebenkostenabrechung werden wir selbstverständlich an Sie auszahlen.

Möchten Sie den Betrag in den monatlichen Vorauszahlungen trotzdem zum 1. Juli 2024 einstellen? Dann bitten wir Sie, uns das „Formblatt Kabelvorauszahlung“, das Sie mit der Post bekommen haben, ausgefüllt und unterschrieben postalisch oder per E-Mail zurückzusenden. Sollten Sie das Schreiben nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständige*n Kundenbetreuer*in.

Sollten weitere Fragen auftreten, können Sie sich über folgende Wege von PŸUR beraten lassen:

  • Telefonische, persönliche Produktberatung: 0800 10 20 888 (Mo bis Fr 8 – 20 Uhr, Sa 9 – 18 Uhr)
  • Online: www.pyur.com/kabel
  • Servicehotline: 0800 220 1111 (Mo bis Fr 8 – 20 Uhr, Sa 10 – 18 Uhr)

Sollten weitere Fragen auftreten, können Sie sich über folgende Wege von Vodafone beraten lassen:

Alternativen zum Kabelfernsehen

In vielen Regionen können Sie mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Wenn Sie einen internetfähigen Receiver oder Fernseher haben, können Sie weitere Sender über das Internet empfangen. Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ist kostenfrei. Wenn Sie die Privatsender empfangen möchten, müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.

Das Fernsehprogramm können Sie auch per Internet empfangen. Einige VDSL-Anbieter haben entsprechende Angebote in Kombination mit dem VDSL-Anschluss. Allerdings ist bei dieser Empfangsart ein Receiver notwendig. Diesen müssen Sie beim Anbieter mieten oder kaufen.

Voraussetzung für den Fernsehempfang per Streamingdienst ist ein breitbandiger Internetanschluss. Bei einigen Anbietern gibt es kostenlose Zugänge, allerdings sind diese in der Nutzung zeitlich begrenzt und/oder es erscheinen Werbeeinblendungen. Der Empfang am Fernsehgerät funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer entsprechenden App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken. Beim Streaming kann der Empfang aber auch bequem über das Smartphone oder das Tablet über eine App erfolgen.

Tipps und Tricks für Ihre vier Wände

Mit unserem praktischen Ratgeber finden Sie schnelle Infos und hilfreiche Tipps zu allen Themen, die rund um's Wohnen wichtig sind.

Zum Ratgeber

Innenaufnahme zeigt eine sitzende Gruppe von vier lachenden Menschen, die beiden Männer der Runde geben sich ein High Five.