Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft.
2024 wird im Quartier Nordbahnstraße und im Märkischen Viertel gewählt: In sechs Quartieren setzen sich neue Mieterbeiräte zusammen.
Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.
Kandidat*innen im Quartier Nordbahnstraße
Vom 6. Mai bis zum 10. Juli können Sie Ihren Mieterbeirat für das Quartier Nordbahnstraße neu wählen.
Kandidat*innen im Märkischen Viertel
Auf der interaktiven Karte finden Sie die Quartiere, in denen Sie vom 6. Mai bis 10. Juli 2024 Ihren Mieterbeirat im Märkischen Viertel neu wählen können.
Für eine Übersicht aller Kandidat*innen im jeweiligen Quartier klicken Sie auf den markierten Teil der Karte und wählen Ihre Adresse aus.
Zum Quartier Senftenberger Ring West gehören folgende Adressen
Zum Quartier Wilhelmsruher Damm gehören folgende Adressen
Achtung: Aufgrund einer unzureichenden Anzahl von Kandidaten*innen wird die Neuwahl des Mieterrats für das Quartier Wilhelmsruher Damm verschoben. Der bisherige Mieterbeirat bleibt bis dahin im Amt.
Zum Quartier Dannenwalder Weg gehören folgende Adressen
Zum Quartier Märkisches Viertel Zentrum gehören folgende Adressen
Zum Quartier Senftenberger Ring Ost gehören folgende Adressen
So können Sie wählen
Die Stimmabgabe ist denkbar simpel: Sie können ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Schicken Sie uns einfach bis zum 10. Juli 2024 den ausgefüllten Briefwahlstimmzettel, den Sie ab Mitte Juni in Ihrem Briefkasten finden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme Gehör findet und Sie durch Nachbar*innen vertreten werden, denen Sie vertrauen.
Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.