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Jetzt kandidieren und das eigene Quartier verändern

Mieterbeiratswahl 2024

Den Kiez gestalten, Ideen einbringen und die Nachbarschaft positiv verändern: Mieterbeiräte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen GESOBAU und Mieterschaft. 

Zwischen dem 21. November und dem 19. Dezember 2024 wurde im Quartier Südwest in Charlottenburg-Wilmersdorf gewählt. Bis zum 25. Oktober hatten interessierte Mieter*innen Zeit, für den Mieterbeirat zu kandidieren. 

Mieterbeiräte bilden sich aus 3 bis 5 Personen, je nach Größe des Quartiers. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Die Beiräte treffen sich, um die Situation in der Nachbarschaft zu besprechen, bieten Sprechstunden an, um die Interessen der Mieter*innen anzuhören und vertreten diese in Treffen mit Vertreter*innen der GESOBAU. Die GESOBAU stellt den Mieterbeiräten ein Budget, bietet ihnen Schulungen und Know-how an und unterstützt bei der Umsetzung von Ideen. Hier erfahren Sie mehr zur der Arbeit im Mieterbeirat.

Ablauf der Wahl kurz erklärt

Von Kandidatur bis Konstituierung

Phase 1 - Kandidatur: Wer darf sich zur Wahl in Charlottenburg-Wilmersdorf aufstellen?

Alle volljährigen Mieter*innnen der GESOBAU, die im Quartier Südwest wohnhaft sind, können sich zur Wahl als Mieterbeirat aufstellen. Nach Veröffentlichung des Kandidaturaufrufs haben Sie bis zum 25. Oktober 2024 Zeit sich zu bewerben.

Phase 2 - Wahl

Stehen alle Kandidat*innen fest, haben sie bis zum 19. Dezember 2024 Zeit, ihre Nachbar*innen für eine Stimmabgabe zu gewinnen.

Phase 3 - Konstituierung

Nach der Wahl erfolgt die öffentliche Stimmenauszählung durch Mitarbeiter*innen der GESOBAU am 23. Dezember 2024. Anschließend informieren wir Sie per Hausaushang über das Ergebnis. Die künftigen Mitglieder eines Mieterbeirats werden von der GESOBAU kontaktiert und zur ersten Sitzung im Januar 2025 eingeladen.

Neue Satzung und Wahlordnung für Mieterbeiräte

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU ist die neue Satzung und Wahlordnung seit 1. Januar 2024 in Kraft.

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