Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Berliner Senats unter www.berlin.de/energie
Tipps zum Energiesparen
Erklärvideos
Strom sparen
Heizen & Lüften
Vorsicht bei „alternativen“ Heizmethoden
Balkon-PV-Anlagen
Infografiken
Energie & Geld: So sparen Sie beides
Wie sich Betriebskosten zusammensetzen
Häufige Fragen und Antworten
1. Energiekosten/Betriebskosten
Die GESOBAU hat ihre Mieter*innen schriftlich auf die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung ihrer Betriebskostenvorauszahlungen hingewiesen. Viele Mieter*innen haben diese Möglichkeit in Anspruch genommen.
Darüber hinaus hat die GESOBAU mit den laufenden Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2021 Vorauszahlungen angepasst. Bei den Abrechnungen, die in der ersten Jahreshälfte 2022 verschickt worden waren, wurden die Vorauszahlungen bei den warmen Betriebskosten (Warmwasser, Heizung) um 50 Prozent erhöht. Bei den kalten Betriebskosten (beinhaltet z.B. Müllabfuhr, Gebäudereinigung) wurden die Vorauszahlungen um 2 Prozent erhöht.
Aufgrund der sich weiterhin zuspitzenden Lage wurden die Vorauszahlungen mit den Betriebskostenabrechnungen ab August bzw. September 2022 für warme Betriebskosten um 100 Prozent und für kalte Betriebskosten um 3 Prozent erhöht.
Betroffene Mieter*innen werden gebeten, sich rechtzeitig an eine*n Gesobau-Mitarbeitende*n bzw. die jeweilige Kundenbetreuung zu wenden, die das weitere Vorgehen gemeinsam mit der/dem Mieter*in bespricht. Zudem wird empfohlen, sich an die Wohngeldstelle zu wenden.
Betroffene Mieter*innen werden gebeten, sich rechtzeitig an eine*n Gesobau-Mitarbeitende*n bzw. die jeweilige Kundenbetreuung zu wenden. Gemeinsam mit der/dem jeweiligen Mieter*in wird die Gesobau individuelle Lösungen finden, auch Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich. Zudem wird empfohlen, sich an die Wohngeldstelle zu wenden.
Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, können Mieter*innen ihre Vorauszahlungen jederzeit freiwillig erhöhen. Alternativ empfehlen wir, eigene Rücklagen zu bilden, um Nachzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt begleichen zu können.
Gleichzeitig empfehlen wir Mieter*innen weiterhin, Energie sehr sparsam zu verbrauchen.
Sofern Sie Forderungen infolge zu zahlender Energiekostensteigerungen nicht zeitnah ausgleichen können, bitten wir Sie darum, sich umgehend mit der Gesobau in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam eine individuelle Lösung mit Ihnen erarbeiten können. Wir lassen Sie in der derzeitigen Situation nicht allein und bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Auf Grundlage der jährlichen Betriebskostenabrechnungen haben Vermieter*innen die Möglichkeit, die Vorauszahlungen anzupassen.
Auch in diesen Fällen werden die Vorauszahlungen mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung angepasst. Alle Bezirke, in denen die GEOSBAU Wohnungsbestände hat, sind über die aktuelle Situation informiert und aufgeklärt worden.
Die seitens der Bundesregierung angedachte Übernahme der Dezember-Abschläge für Gas bzw. Fernwärme, die dazu dienen soll, die Heizkosten der Mieter*innen zu senken, wird im Rahmen der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet und somit im Laufe des Jahres 2023 an die Mieter*innen weitergereicht. Dadurch kann ein Teil der Kostensteigerungen des Jahres 2022 aufgefangen werden. Insgesamt werden die Energiekosten trotzdem höher als in 2021 sein, so dass wir Ihnen weiterhin empfehlen, Energie sehr sparsam zu verbrauchen.
Bei den Anpassungen der Vorauszahlungen wird nicht nach Heizungsarten unterschieden. Mit den gestiegenen Gaspreisen sind auch die Preise aller anderen Energieträger gestiegen – teilweise, weil sie in direkter Abhängigkeit zum Gaspreis stehen, teilweise, weil die Nachfrage nach Alternativenergieträgern gestiegen ist und teilweise, weil einige Versorger auch spekulativ Preisanpassungen für alternative Energieträger vornehmen.
So wurden z.B. die Betriebskostenvorauszahlungen in allen Wohnhausgruppen im Märkischen Viertel gleichermaßen angepasst, obwohl teilweise Holzhackschnitzel zur Wärmeversorgung verwendet werden.
Bei den sechs Wohnungsbaugesellschaften gibt es verschiedene Wohnungsbestände sowie verschiedene Voraussetzungen für die Nebenkostenabrechnungen und die Anpassungen der Vorauszahlungen. Die Differenzierung der Vorgehensweisen schafft passendere Lösungen pro Gesellschaft.
Es sind langfristige Verträge abgeschlossen worden und Teilmengen werden immer bereits ein Jahr im Voraus eingekauft. Trotzdem erlaubt es das Energiesicherungsgesetz den Energieversorgern, die Preise der noch ausstehenden Liefermengen anzupassen.
Seit 2021 wird das Heizen mit Öl, Erdgas und anderen Energieträgern mit der so genannten CO2-Steuer belegt. Bislang hatten Mieter*innen sie vollständig zu tragen. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten“ eine Beteiligung des Vermieters an der Steuer. Die Höhe der CO2-Umlage richtet sich nach dem Verbrauch der Energiemengen für Heizung und Warmwasser.
Für Mietende, die über eine zentrale Heizungsanlage versorgt werden und bei denen die Abrechnung der Heizkosten über die jährliche Betriebskostenabrechnung erfolgt, werden auch die CO2-Beteiligungen automatisch in den Betriebskostenabrechnungen für 2023 ff. berücksichtigt und ausgewiesen.
Mieter*innen, die sich selbst mit Wärme versorgen und einen eigenen Vertrag mit dem Versorger haben (z. B. bei einer Gasetagenheizung), können sich mit ihrer Versorgerrechnung an die GESOBAU wenden. Die GESOBAU wird die Höhe einer Beteiligung an der CO2-Steuer prüfen.
2. Mieterschreiben im Zuge der EnSikuMav
Hinweise und hilfreiche Tipps rund um das Thema Energie(kosten)sparen stellt die GESOBAU ihren Mieter*innen über verschiedene Kanäle zur Verfügung: über die GESOBAU-Webseite www.gesobau.de/energie, über das Mietermagazin „Hallo Nachbar“, regelmäßig über die Social Media-Kanäle Facebook und Instagram, über Informationsvideos oder Hausaushänge.
Energiespartipps gibt es zudem unter www.energiewechsel.de (Bestandteil der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“).
Weitere Informationen stehen außerdem auf der Webseite der Verbraucherzentrale zur Verfügung:
Ja, dies ist zu erwarten. Die Gesobau informiert ihre Mieter*innen deshalb explizit zum Thema Heizen und Lüften (insbesondere Stoßlüften). Zur Schimmelvermeidung sollen Temperaturen von rd. 16 Grad (Taupunkt) in den einzelnen Räumen nicht unterschritten werden.
Nein. Die Kosten werden von der GESOBAU übernommen.
Die in dem Schreiben angegebenen Werte sind grobe Annahmen, die eine ungefähre Orientierung geben sollen. Sie basieren auf Mitteilungen der Energieversorger, die den Vermieter*innen (also auch der GESOBAU) die aktuell geschätzten Kosten pro Wohnanlage mitgeteilt haben.
Für die Schätzung wurden zunächst die Vorjahresverbräuche (aus 2021) angenommen.
Anschließend wurden die Vorjahreskosten mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Dieser Steigerungsfaktor ergibt sich auf Basis der bereits erfolgten Kostensteigerungen im Jahr 2022, bzw. wird für die noch übrigen Wochen des Jahres 2022 angenommen.
Diese Annahmen wurden von der GESOBAU auf jede Mieteinheit heruntergerechnet.
Da es sich nur um grobe Annahmen handelt, sind die Werte nicht feststehend. Sie können sich zudem durch weitere Preisänderungen oder das Verbrauchsverhalten ändern.
Nein. Die Kostenannahmen sind nur grobe Schätzungen. Sie können sich durch weitere Preissteigerungen oder das Verbrauchsverhalten entsprechend verändern.
Für Wohngebäude mit mindestens zehn Wohnungen sieht die EnSikuMav vor, dass Mieter*innen über folgende Informationen aufgeklärt werden:
- Energieverbrauch und -kosten der Wohnung in der letzten Abrechnungsperiode (Spalte 1-3)
- Voraussichtliche Energiekosten der Wohnung für eine vergleichbare Abrechnungsperiode basierend auf dem am 01.09.2022 geltenden Grundversorgungstarifs (Spalte 4)
- Rechnerisches Einsparpotenzial der Wohnung in kWh und Euro bei durchschnittlicher Absenkung der Raumtemperatur um 1°C bzw. bei 6% Energieeinsparung (Spalte 5)
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kundenbetreuung.
Das ist der Fall, wenn in Ihrer Wohnanlage der Verbrauch nach Wohnfläche verteilt wird. Bitte beachten Sie in diesem Fall nur die Kosten, die sich für Sie aufgrund des Liefertarifs für 2021 ergeben haben und wie sie für 2022 erwartet werden.
Nein, da der Gaspreisdeckel zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens noch nicht feststand.
Bei den Berechnungen sind 19% MwSt einkalkuliert, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens nicht feststand, ob die Reduzierung der Mehrwertsteuer gesetzlich beschlossen und für welchen Zeitraum sie dann gelten wird.
Nein, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens bereits feststand, dass die Gasumlage wieder abgeschafft wird.
Die Übernahme der Dezember-Gasabschläge durch die Bundesregierung, die dazu dienen soll, Mieter*innen zu entlasten, ist in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Das ist korrekt. Da die Warmwassertemperaturen trotz gesenkter Raumtemperatur gleichbleiben, wird hier kein Wert angegeben. Mieter*innen können aber auch an dieser Stelle sparen, indem sie weniger Warmwasser verbrauchen.
Die Angabe einer möglichen Ersparnis von 6% Heizkosten bei Reduzierung der Raumtemperatur um 1°C wurde vom Verordnungsgeber in Experimenten ermittelt. Da die Einsparung von vielen Faktoren des Wohnhauses und seiner Bewohner*innen abhängt, ist dieser Wert zunächst als Schätzung zu verstehen, Abweichungen sind möglich.
Ja, alle Mieter*innen müssen ihren Verbrauch um 1°C senken, damit sich der Energieverbrauch innerhalb eines Wohnhauses in Summe um ca. 6% reduziert.
Hintergrund: Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass die Heizkosten immer nur zu einem bestimmten Anteil nach eigenem Verbrauch ermittelt werden dürfen. Mindestens 30% der Heizkosten sind verbrauchsunabhängig für die Grundkosten anzunehmen, die durch das Vorhalten der Heizanlage entstehen. So sollen auch Mieter*innen ohne eigenen Verbrauch z. B. an den Grundkosten des Wärmeversorgers beteiligt werden, die dieser für die Lieferung/Bereitstellung der Wärme berechnet.
Nein, die MieterApp der GESOBAU zeigt diese Berechnungen nicht an.
Unter den Links finden Mieter*innen Hinweise, die ihnen erste Hilfestellungen geben können, um Energie und Kosten zu sparen. Viele dieser Hinweise werden sicher schon im Alltag berücksichtigt. Vielleicht ist aber auch noch der eine oder andere Tipp dabei, den die Mieter*innen noch nicht kennen.
3. Energiepreisbremsen
Durch die Bundesregierung wurden Gesetze für die Energiepreisbremsen (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG – und Strompreisbremsengesetz – StromPBG) beschlossen und am 15.12.2022 vom Bundestag verabschiedet.
Diese Gesetze für die Rabattierung von Strom, Gas- und Wärmeversorgung traten somit am 24.12.2022 in Kraft und haben eine Gültigkeit bis zum 30.04.2024.
Strompreisbremse
Für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt jedoch nur für 80% des Vorjahresverbrauchs. Der Verbrauch, der über dieses 80%-ge Kontingent hinausgeht wird zu den aktuellen Strompreisen berechnet.
Gas- und Wärmepreisbremse
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen wird ein Kontigent von 80% des Erdgasverbrauchs mit 12 Cent je Kilowattstunde und für Wärme mit 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für darüber entstehende Verbräuche wird der gültige Marktpreis berechnet. Die Höhe des Kontingents wird auf der Grundlage des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 ermittelt.
Für Sie als Mieter*in erfolgt die Entlastung für Gas, Wärme und Allgemeinstrom (Vermieter) im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Für Ihren individuellen Stromverbrauch (Mieter*in) erfolgt die Entlastung im Rahmen der Abrechnung mit Ihrem jeweiligen Stromversorger. Jede Einsparung von Energie, egal ob durch den einzelnen Mieter oder durch konkrete Maßnahmen an technischen Anlagen oder an der Beleuchtung im Haus durch uns als Gebäudeeigentümer leistet einen entscheidenden Beitrag.
4. Energiesparen und Energiesparpotenziale
Hinweise und hilfreiche Tipps rund um das Thema Energie(kosten)sparen stellt die GESOBAU ihren Mieter*innen über verschiedene Kanäle zur Verfügung: über die GESOBAU-Webseite www.gesobau.de/energie, über das Mietermagazin „Hallo Nachbar“, regelmäßig über die Social Media-Kanäle Facebook und Instagram, über Informationsvideos oder Hausaushänge.
Energiespartipps gibt es zudem unter www.energiewechsel.de (Bestandteil der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“).
Weitere Informationen stehen außerdem auf der Webseite der Verbraucherzentrale zur Verfügung:
Neben folgendem FAQ wurde eine gemeinsame Broschüre der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in einfacher Sprache erstellt. Die Broschüre steht als barrierefreies PDF auf www.gesobau.de/energie sowie unter www.jetzt-energie-sparen.info in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Erklärvideos, z.B. zum Thema Stromsparen, werden ebenfalls in verschiedenen Sprachen auf der GESOBAU-Website veröffentlicht.
Ergänzend ist die GESOBAU auch mit regionalen Beratungs- und Anlaufstellen (z.B. BENN-Standorte oder Nachbarschaftsetage) über die aktuelle Situation im stetigen Austausch und liefert Informationsmaterial.
Alle Wohnungsbestände der GESOBAU wurden auf Energiesparpotenziale geprüft. Derzeit erfolgt in den Beständen die schrittweise Umstellung der Leuchtmittel auf LED.
Weiterhin wird auf Schmuckbeleuchtungen von Dächern, Fassaden und Treppenhäusern verzichtet. So wurden z.B. auch die Dachbeleuchtungen auf den GESOBAU-Wohnhäusern im Märkischen Viertel abgeschaltet.
In den Treppenhäusern des GESOBAU-Bestandes werden sukzessive sog. „Behördenkappen“ an die Ventile der Heizkörper angebracht, um einen sinnvollen und sparsamen Einstellbereich des Ventils sicherzustellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Installation einer Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an ihre*n Kundenbetreuer*in.
Darüber hinaus finden Sie auf der Website des BBU erste Hinweise, die vor einer Anschaffung beachtet werden sollten.
Einsparpotenziale im Verwaltungsgebäude der GESOBAU wurden geprüft und bereits umgesetzt. So wurde das Lichtkonzept auf den Prüfstand gestellt, unbenutzte Kühlschränke und Drucker abgeschaltet und vieles mehr.
Die Verordnung über die Grundstücksnummerierung (Nummerierungsverordnung - NrVO) verpflichtet zur Beleuchtung der Hausnummer. Damit soll sichergestellt werden, dass Rettungsdienste oder die Feuerwehr Adressen schnell und ohne Aufwand finden.
Ein möglicher Grund kann sein, dass die Leuchten über Dämmerungsschalter funktionieren. Wenn einige dieser Leuchten / Schalter deutlich im Schatten der Bäume angebracht sind, geht die Beleuchtung zu früh, nämlich wenn es augenscheinlich noch hell ist, an.
Eine Umrüstung auf entsprechende Zeitschaltuhren bzw. das Versetzen der bestehenden Dämmerungsschalter muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn Dämmerungsschalter „frei“ montiert sind, müssen i.d.R. unabhängig von der Jahreszeit keine manuellen Anpassungen vorgenommen werden. Das macht sie im Vergleich zu Zeitschaltuhren attraktiver.
Das Beheizen der Treppenhäuser ist sinnvoll und über die vorgeschriebenen Heizlastberechnungen geboten, denn so kann beispielsweise durch die Wärme der Heizkörper der Gesamtwärmebedarf des Gebäudes reduziert werden. Zudem dient die Beheizung der Vermeidung von Schimmel. Bei den meisten Objekten liegt die optimale Temperatur in den Fluren/Treppenhäusern bei 15°C bis 16 °C (Ventilstellung 1-2).
Alle Mieter*innen sollten in diesem Zusammenhang natürlich darauf achten, dass Fenster und/oder Eingangstür nicht dauerhaft offenstehen, damit die Wärme nicht entweicht.
5. Heizen in der Wohnung
Die GESOBAU prüft alle geeigneten und gesetzlich möglichen Maßnahmen zur Optimierung von Einsparpotenzialen in den Wohnungsbeständen. Dazu gehört auch eine mögliche Absenkung der Raumtemperatur. Bei allen Überlegungen berücksichtigen wir stets die Belange unserer Mieter*innen und halten uns an die gesetzlichen Regelungen. Über etwaige Maßnahmen informieren wir unsere Mieter*innen selbstverständlich rechtzeitig.
Ja, dies ist zu erwarten. Die GESOBAU informiert ihre Mieter*innen deshalb explizit zum Thema Heizen und Lüften (insbesondere Stoßlüften). Zur Schimmelvermeidung sollen Temperaturen von rd. 16 Grad (Taupunkt) in den einzelnen Räumen nicht unterschritten werden.
Bisher gibt es für diesen Notfall keine bekannte Rechtsprechung. Die GESOBAU geht jedoch davon aus, dass bei „höherer Gewalt“ keine Mietminderung möglich ist.
6. Heizungsarten / Heizungsanlagen
Den/die Hausmeister*in oder Kundenbetreuer*in.
Wenn der Schornstein regelmäßig vom Schornsteinfegermeister gewartet wurde und der Schornstein nicht anderweitig genutzt wird, besteht die Möglichkeit. Im Einzelfall muss hierzu eine Prüfung und Freigabe durch den Schornsteinfeger erfolgen. Weitere Auskünfte erhalten Mieter*innen bei dem/der zuständigen Kundenbetreuer*in.
Die Gesobau verfolgt klare Klimaziele und arbeitet permanent daran, die CO2- Emissionen von Wohnungen und Gebäuden zu reduzieren. Diese Aufgabe ist eine große Herausforderung, gerade in der aktuellen Situation. Für die Gesobau stehen Projekte im Vordergrund, bei denen Klimaschutz und Energieeinsparung Hand in Hand gehen.
Deshalb rüsten wir schrittweise auf klimafreundlichere Heizungssysteme um.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Wunsch auf Genehmigung eines Einzelkamins daher nicht befürworten.
Nein, die Nutzung eines Radiators / einer Infrarotheizplatte ist als Alternative nicht zu empfehlen, da der Stromverbrauch sehr hoch ist (ca. 2.500 Watt pro Gerät) und das Stromnetz überlastet werden kann.
Streng verboten ist die Nutzung mobiler Gas-Heizgeräte (z.B. Gasöfen oder Gasheizstrahler)! Es besteht Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid (CO) sowie Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
Ebenso verboten ist offenes Feuer in der Wohnung (z.B. Teelichtöfen oder Grills)!
Bitte vermeiden Sie auch elektrische Heizgeräte (z.B. Heizlüfter und Radiatoren), da diese die Gefahr von Blackouts in den Wohnhäusern erhöhen.
Stand FAQ: 21.02.2023
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