Die Wohnung barrierefrei machen
Eine Balkonerhöhung, das Entfernen von Türschwellen oder ein behindertengerechter Umbau von Bad und Küche: Neben alltäglichen Hilfsmitteln wie Griffen oder zusätzlicher Beleuchtung sind dies einige Beispiele für mögliche Maßnahmen, um Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen. Unfallgefahren können mitunter durch kleine Baumaßnahmen behoben und eine Wohnung so an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Die wichtigsten Informationen für eine Anpassung Ihres Zuhauses finden Sie hier:
Bauliche Maßnahmen können beispielsweise von der Pflegekasse bezuschusst werden, „wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird“ (§ 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI).
Voraussetzung für die Bezuschussung ist ein Anspruch auf Geld- oder Sachleistung nach § 37 oder § 123 SGB XI. Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer gemeinsamen Wohnung, hat jeder Einzelne einen Anspruch auf bis zu 4.000 Euro. Pro Wohnung ist jedoch der Gesamtbetrag auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf ihre jeweiligen Versicherungsträger aufgeteilt.
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der zuständigen Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen, wobei Sie sich im Vorfeld über die Beantragungsvoraussetzungen und -wege informieren sollten, da es insbesondere bei den für die Pflegehilfsmittel zuständigen Pflegekassen unterschiedliche Verfahrensweisen gibt. Je nach Einzelfall können auch andere Leistungserbringer (SGB XII, SGB IX) die Wohnraumanpassung finanzieren.
Wenn Sie Zuschüsse für die Wohnungsanpassung beantragen möchten, gilt für alle Kostenträger, dass die Maßnahme im Vorfeld, das heißt bevor etwa der Badumbau begonnen oder die Türschwelle entfernt wird, beantragt und bewilligt sein muss. Bei den Maßnahmen, die einen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes darstellen, müssen Sie vor Baubeginn unbedingt die Genehmigung der GESOBAU einholen.
Gern beraten Sie die Mitarbeiter*innen der Pflegestützpunkte www.pflegestuetzpunkteberlin.de. Träger der Pflegestützpunkte sind das Land Berlin sowie die Pflege- und Krankenkassen in Berlin
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