Damit sichergestellt ist, dass Ihre Wohnungswünsche als Mietinteressent*in berücksichtigt werden können, ist eine Registrierung über unsere Partner-Plattform Immomio notwendig. Über das Portal erhalten Sie auf Ihr individuell erstelltes Suchprofil zugeschnittene Wohnungs-, Gewerbe- oder Stellplatzangebote direkt von uns. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten, indem Sie Ihr Profil schrittweise freigeben und für den Anmietungsprozess relevante Unterlagen erst im letzten Auswahlprozess durch Sie an uns freigegeben werden.
Eingestellte Profilbilder auf Ihrem Immomio-Profil sowie private Fotos im Dokumentenbereich haben keinen Einfluss auf die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe. Wir empfehlen, dass Sie auf ein Profilbild bzw. das Hochladen von privaten Fotos bei Immomio verzichten.
Eine Wohnung besichtigen
Interessent*innen erhalten auf ihr Suchprofil zugeschnittene Wohnungsangebote durch uns. Im nächsten Schritt werden sie zu möglichen Besichtigungsterminen individuell eingeladen. Sofern alle freien Besichtigungstermine vergeben sind, können wir zunächst keine zusätzlichen Termine anbieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur eine begrenzte Anzahl von Besichtigungsterminen angeboten werden kann.
Unabhängig davon, ob die Terminbuchung erfolgreich war oder nicht, werden Sie über den weiteren Ablauf automatisch via Immomio informiert.
Nach der Besichtigung: nächste Schritte
Haben Sie eine Wohnung besichtigt, bitten wir Sie, uns in Immomio zeitnah Ihre Entscheidung über „Feedback abgeben“ mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen in Ihrem persönlichen Profil auf Immomio zu vervollständigen / hochzuladen. Hinweise dazu finden Sie in der Tabelle unten.
Sie haben alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht? Dann prüfen wir die Interessent*innen und treffen eine Auswahl. Die Auswahl erfolgt nach einem Abwägen der Vergabekriterien der sozialen Mischung und Ausgewogenheit der unterschiedlichen Bewohner*innenstrukturen, jedoch stets unter Berücksichtigung der für die städtischen Wohnungsbauunternehmen geltenden Vermietungsvorgaben (u.a. Wohnraumversorgungsgesetz, Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung).
Sofern Sie als Mietinteressent*in bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werden konnten, senden wir Ihnen eine Absage.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen kein Anrecht auf die Anmietung einer Wohnung erworben wird.
Mindestalter: Der/die Mietinteressent*in ist mindestens 18 Jahre alt.
Wohnungsgröße: Die Anzahl der später tatsächlich einziehenden Bewohner*innen muss in angemessener Relation zur Wohnungsgröße stehen.
WBS: Wohnungen, die der Wohnberechtigungsschein (WBS-) -Pflicht unterliegen, werden ausschließlich an Inhaber*innen eines WBS vermietet. Sofern Sie nicht bereits über einen WBS verfügen, ist es möglich, die WBS-Berechtigung hier zu prüfen und zu beantragen. Das ausgefüllte Formular mit allen Anlagen nimmt das Bürgeramt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger und unterschriebener Antrag zeitnah bearbeitet werden kann. Haben Sie Interesse an einem Neubau-Projekt? Beachten Sie die Anmietkriterien im Exposé, welcher WBS zur Anmietung notwendig ist.
Einkommensgrenzen: Die Nettokaltmiete einer Wohnung sollte 27 % des Netto-Haushaltseinkommens der Mietinteressent*innen nicht überschreiten.
Besichtigungspflicht: Die gewünschte Wohnung muss mindestens durch eine*n Mietinteressenten*in oder einem erklärten bevollmächtigten Vertreter des / der Mietinteressent*in besichtigt worden sein.
Unterlagen: Die notwendigen Informationen und Unterlagen der potenziellen Vertragspartner*innen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt bitte nur nach Aufforderung (unaufgefordert zugesandte Unterlagen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden und werden entsprechend gelöscht oder vernichtet). Von der unaufgeforderten Übersendung von Original-Dokumenten ist abzusehen. Eine Rückgabe kann nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen können Sie unserer Checkliste entnehmen.
Hinweis Nachmieter*in: Der Wohnungsmarkt in Berlin ist sehr angespannt. Zusätzlich müssen städtische Wohnungsbaugesellschaften bei der Vermietung von Wohnungen bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu gehört auch, dass sie zur Vermeidung von Ungleichbehandlung allen Interessent*innen die gleiche Zugangsmöglichkeit zu Wohnraum geben müssen und keine Bevorzugung zulassen dürfen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass Nachmieterwünschen der ausziehenden Mieterpartei grundsätzlich nicht entsprochen werden kann. Freiwerdende Wohnungen werden stets mehreren Interessierten zur Anmietung angeboten. Als kommunales Wohnungsunternehmen verhalten wir uns allen Wohnungssuchenden gegenüber neutral. Damit können wir all denjenigen Menschen, die eine Wohnung suchen, Chancengleichheit zusichern. Dies bedeutet, dass alle Interessent*innen denselben Bewerbungsprozess durchlaufen und sämtliche Aktivitäten im Vermietungsprozess nach dem Gleichbehandlungsgesetz, also AGG-konform, durch uns umgesetzt werden. Somit müssen sich auch vorgeschlagene Nachmieter*innen zunächst über unsere Partner-Plattform Immomio registrieren.
Aufenthaltstitel: Der Aufenthaltstitel des/der Mietinteressent*in muss bei Mietbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein. Im Falle einer Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels während des Mietverhältnisses kann der/die Mieter*in mittels eines Aufhebungsvertrags frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Um den Mietvertrag für die mit Ihnen besichtigte Wohnung abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen Unterlagen zur Prüfung.
Die Zusammenstellung der Unterlagen kann je nach individueller Situation abweichen. Die Unterlagen können Sie eigenständig auf Ihrem Immomio-Profil bearbeiten, ergänzen und hochladen. Bitte senden Sie uns keine Originale zu.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eingestellte Profilbilder auf Ihrem Immomio-Profil sowie private Fotos im Dokumentenbereich keinen Einfluss auf die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe finden. Daher empfehlen wir, dass Sie auf das Beleben des Profils mithilfe eines Bildes, bzw. das Hochladen von privaten Fotos im Dokumentenbereich bei Immomio, verzichten.
1. Formulare (erhalten Sie von unserem Vermietungsbüro):
- je eine ausgefüllte Schufa-Klausel pro Vertragspartner
- ausgefüllte Besichtigungsbestätigung
2. Nachweis Mietschuldenfreiheit:
- Mieter*in: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters
- Studierende/Auszubildende: Nachweis zur Mietfreistellung von den Eltern / Sorgeberechtigten
- bei Eigentum: Grundbuchauszug
3. Nachweis Einkommen:
- die letzten drei Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag im Falle des Beginns einer neuen Arbeitsstelle (bitte reichen Sie keine Kontoauszüge ein!)
- Rentenbescheid
- Elterngeldbescheid
- Kindergeldbescheid
- Krankengeldbescheid
- ALG-Bescheid
- Bürgergeldbescheid
- Erklärung zur Kostenübernahme vom Job-Center (Hinweis: Die Kostenübernahme muss sich auf ein konkretes Wohnungsangebot beziehen.)
- ggf. Nachweis über WBS-Berechtigung*
- betriebswirtschaftliche Auskunft oder Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater, Steuerbescheid oder Bescheid von der Steuerberaterin bei Selbstständigkeit
Bitte beachten Sie, dass die GESOBAU Bürgschaften nicht als Einkommen akzeptiert.
4. Bei Studierenden/Auszubildenden:
wie oben bzw. zusätzlich
- Immatrikulations- bzw. Ausbildungsnachweis
- BAFöG-Bescheid / Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB-Bescheid)
- falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung (keine Bürgschaft!)
5. Sonstiges:
- Falls Sie einen Hund, Papagei oder Exoten jeder Art als Haustier halten möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung von der GESOBAU einholen.
* Die Prüfung der WBS-Berechtigung kann in der Regel von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften selbst durchgeführt werden. Sofern es sich allerdings um eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus handelt, ist die Vorlage einer WBS-Bescheinigung vom zuständigen Wohnungsamt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der WBS-Schein über eine ausreichende Gültigkeit mindestens bis zum jeweiligen Mietbeginn verfügen muss. Welcher Nachweis für die WBS-Berechtigung jeweils notwendig ist, erfahren Sie von unseren Mitarbeiter*innen der Vermietung.
Wir weisen abschließend darauf hin, dass das Ihnen unterbreitete Angebot unverbindlich ist. Auch bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss.
Die GESOBAU AG verlangt keine Provision für die Vermittlung von Wohnungen und bietet ihre Objekte ausschließlich auf folgenden Internet-Seiten an:
Weitere Informationen erhalten Sie im GESOBAU-Flyer „Wir vermieten provisionsfrei“.