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Innenaufnahme zeigt drei um einen Tisch sitzende Personen. Die rechts sitzende, männliche Person, hält einen Stift in der Hand und liest ein vor ihr aufgeschlagenes Dokument. Mittig sitz einelachende, männliche Person, die offenbar beim Signieren hilft und das Paar berät.
Wir vermieten provisionesfrei
Vermietungshinweise

Allgemeine Hinweise zum Vermietungsablauf

Wie geht es weiter, wenn man sich für eine Wohnung interessiert? Wer kann bei der GESOBAU mieten? Wichtige Hinweise lesen Sie hier.

Die Übersetzung erfolgt durch einen Drittanbieter; die GESOBAU steht für die Richtigkeit nicht ein. Maßgeblich ist der deutsche Text.

Zu google Translate

Damit sichergestellt ist, dass Ihre Wohnungswünsche als Mietinteressent*in berücksichtigt werden können, ist eine Registrierung über unsere Webseite auf unserer Partner-Plattform Immomio notwendig. Über das Portal erhalten Sie auf Ihr individuell erstelltes Suchprofil zugeschnittene Wohnungs-, Gewerbe- oder Stellplatzangebote direkt von uns. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten, indem Sie Ihr Profil schrittweise freigeben und für den Anmietungsprozess relevante Unterlagen erst im letzten Auswahlprozess durch Sie an uns freigegeben werden. 

Bitte beachten Sie: Wir vermieten unsere Wohnungen provisionsfrei und niemals über die Sozialen Medien oder über Kleinanzeigen.

Eine Wohnung besichtigen

Interessent*innen erhalten auf ihr Suchprofil zugeschnittene Wohnungsangebote durch uns.  Im nächsten Schritt werden Interessent*innen nach dem Prinzip “first come, first serve” zu möglichen Besichtigungsterminen eingeladen. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir nur eine begrenzte Anzahl von Besichtigungsterminen anbieten, das heißt schnell sein lohnt sich. Sofern alle freien Besichtigungstermine vergeben sind, können wir zunächst keine zusätzlichen Termine anbieten und bitten um Ihr Verständnis.

Zur Besichtigung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder weitere amtliche Identifikationsnachweise (Reisepass/Aufenthaltstitel/Duldungserklärung) mit.

Unabhängig davon, ob die Terminbuchung erfolgreich war oder nicht, werden Sie über den weiteren Ablauf automatisch via Immomio informiert.

Nach der Besichtigung: nächste Schritte

Haben Sie eine Wohnung besichtigt, bitten wir Sie, uns in Immomio zeitnah Ihre Entscheidung über den Punkt „Feedback abgeben“ mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen in Ihrem persönlichen Profil auf Immomio zu vervollständigen / hochzuladen. Hinweise dazu finden Sie in der Tabelle unten.

Nach vollständiger und fristgerechter Vorlage Ihrer Unterlagen nehmen wir eine Prüfung und Auswahl der Interessent*innen vor. Die Auswahl erfolgt nach einem Abwägen der Vergabekriterien der sozialen Mischung und Ausgewogenheit der unterschiedlichen Bewohner*innenstrukturen, jedoch stets unter Berücksichtigung der für die städtischen Wohnungsbauunternehmen geltenden Vermietungsvorgaben (u.a. Wohnraumversorgungsgesetz, Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung).

Sofern Sie als Mietinteressent*in bei der Wohnungsvergabe nicht berücksichtigt werden konnten, senden wir Ihnen eine Absage.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen kein Anrecht auf die Anmietung einer Wohnung erworben wird.

Mindestalter: Der/die Mietinteressent*in ist mindestens 18 Jahre alt.

Wohnungsgröße: Die Anzahl der später tatsächlich einziehenden Bewohner*innen muss in angemessener Relation zur Wohnungsgröße stehen.

WBS: Wohnungen, die der Wohnberechtigungsschein (WBS) -Pflicht unterliegen, werden ausschließlich an Inhaber*innen eines WBS vermietet. Sofern Sie nicht bereits über einen WBS verfügen, ist es möglich, die WBS-Berechtigung hier zu prüfen und zu beantragen. Das ausgefüllte Formular mit allen Anlagen nimmt das Bürgeramt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, entgegen. Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger und unterschriebener Antrag zeitnah bearbeitet werden kann. Haben Sie Interesse an einem Neubau-Projekt? Beachten Sie die Anmietkriterien im Exposé, welcher WBS zur Anmietung notwendig ist.

Einkommensgrenzen: Die Nettokaltmiete einer Wohnung sollte 27 % des Netto-Haushaltseinkommens der Mietinteressent*innen nicht überschreiten.

Besichtigungspflicht: Die gewünschte Wohnung muss mindestens durch eine*n Mietinteressenten*in oder einer/einem erklärten bevollmächtigten Vertreter*in des / der Mietinteressent*in besichtigt worden sein. Eine Identitätsprüfung erfolgt durch Vorlage der amtlichen Identifikationsnachweise. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Ausschluss der Wohnungsbewerbung.

Unterlagen: Die notwendigen Informationen und Unterlagen der potenziellen Vertragspartner*innen müssen fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt bitte nur nach Aufforderung (unaufgefordert zugesandte Unterlagen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden und werden entsprechend gelöscht oder vernichtet). Von der unaufgeforderten Übersendung von Original-Dokumenten ist abzusehen. Eine Rückgabe kann nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen können Sie unserer Checkliste entnehmen.

Hinweis Nachmieter*in: Der Wohnungsmarkt in Berlin ist sehr angespannt. Zusätzlich müssen städtische Wohnungsbaugesellschaften bei der Vermietung von Wohnungen bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu gehört auch, dass sie zur Vermeidung von Ungleichbehandlung allen Interessent*innen die gleiche Zugangsmöglichkeit zu Wohnraum geben müssen und keine Bevorzugung zulassen dürfen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass Nachmieterwünschen der ausziehenden Mieterpartei grundsätzlich nicht entsprochen werden kann. Freiwerdende Wohnungen werden stets mehreren Interessierten zur Anmietung angeboten. Als kommunales Wohnungsunternehmen verhalten wir uns allen Wohnungssuchenden gegenüber neutral. Damit können wir all denjenigen Menschen, die eine Wohnung suchen, Chancengleichheit zusichern. Dies bedeutet, dass alle Interessent*innen denselben Bewerbungsprozess durchlaufen und sämtliche Aktivitäten im Vermietungsprozess nach dem Gleichbehandlungsgesetz, also AGG-konform, durch uns umgesetzt werden. Somit müssen sich auch vorgeschlagene Nachmieter*innen zunächst über unsere Partner-Plattform Immomio registrieren.

Aufenthaltstitel: Der Aufenthaltstitel des/der Mietinteressent*in muss bei Mietbeginn noch mindestens 6 Monate gültig sein. Im Falle einer Nichtverlängerung des Aufenthaltstitels während des Mietverhältnisses kann der/die Mieter*in mittels eines Aufhebungsvertrags frühzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Um den Mietvertrag für die mit Ihnen besichtigte Wohnung abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen Unterlagen zur Prüfung.

Die Zusammenstellung der Unterlagen kann je nach individueller Situation abweichen. Die Unterlagen können Sie eigenständig auf Ihrem Immomio-Profil bearbeiten, ergänzen und hochladen. Bitte senden Sie uns keine Originale zu.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eingestellte Profilbilder auf Ihrem Immomio-Profil sowie private Fotos im Dokumentenbereich keinen Einfluss auf die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe finden. Daher empfehlen wir, dass Sie auf das Beleben des Profils mithilfe eines Bildes, bzw. das Hochladen von privaten Fotos im Dokumentenbereich bei Immomio, verzichten.

1. Mietzahlungsnachweis: 

Dies sind in der Regel Bescheinigungen des aktuellen Vermieters über die Mietzahlung, aus denen sich die Mietzahlung ergibt.

  • Mieter*in: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des derzeitigen Vermieters
  • Studierende/Auszubildende: Nachweis zur Mietfreistellung von den Eltern / Sorgeberechtigten
  • bei Eigentum: Grundbuchauszug
     

2. Nachweis Einkommen:

  • bei Angestellten: die letzten drei Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag im Falle des Beginns einer neuen Arbeitsstelle (bitte reichen Sie keine Kontoauszüge ein!)
  • bei Rentner*innen: aktuellen Rentenbescheid
  • Leistungen vom Jobcenter / Grundsicherungsamt / Sozialamt:
    • ALG-Bescheid
    • Bürgergeldbescheid
    • Erklärung zur Kostenübernahme vom Job-Center (Hinweis: Die Kostenübernahme muss sich auf ein konkretes Wohnungsangebot beziehen.)
    • ggf. Nachweis über WBS-Berechtigung*
  • bei Selbstständigen / freiberuflich Tätigen: betriebswirtschaftliche Auskunft oder Gewinn- und Verlustrechnung von der/dem Steuerberater*in, Steuerbescheid oder Bescheid von der/dem Steuerberater*in bei Selbstständigkeit
  • Nachweise über Zuverdienste
    • Elterngeldbescheid
    • Kindergeldbescheid
    • Krankengeldbescheid
    • Wohngeldbescheid

Bitte beachten Sie, dass die GESOBAU Bürgschaften nicht als Einkommen akzeptiert.
 

3. Bei Studierenden/Auszubildenden:

siehe Punkt 2 und zusätzlich

  • Immatrikulations- bzw. Ausbildungsnachweis
  • BAFöG-Bescheid / Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB-Bescheid)
  • falls zutreffend: Unterhaltsbestätigung der Eltern (keine Bürgschaft!)
  • Bonitätsauskunft: Schufa Bonitäts-Check (dieser wird von der GESOBAU eingeholt)
     

4. Sonstiges:

  • Falls Sie einen Hund, Papagei oder Exoten jeder Art als Haustier halten möchten, ist vorher eine Genehmigung von der GESOBAU einzuholen.

* Die Prüfung der WBS-Berechtigung kann in der Regel von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften selbst durchgeführt werden. Sofern es sich allerdings um eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus handelt, ist die Vorlage einer WBS-Bescheinigung vom zuständigen Wohnungsamt erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der WBS-Schein über eine ausreichende Gültigkeit mindestens bis zum jeweiligen Mietbeginn verfügen muss. Welcher Nachweis für die WBS-Berechtigung jeweils notwendig ist, erfahren Sie von unseren Mitarbeiter*innen der Vermietung.

Wir weisen abschließend darauf hin, dass das Ihnen unterbreitete Angebot unverbindlich ist. Auch bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entsteht kein Anspruch auf einen Vertragsabschluss.

Die GESOBAU AG verlangt keine Provision für die Vermittlung von Wohnungen und bietet ihre Objekte ausschließlich auf folgenden Internet-Seiten an:

Weitere Informationen erhalten Sie im GESOBAU-Flyer „Wir vermieten provisionsfrei“.

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