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Frau, die einen Schlüssel übergibt
AGG-Wohnraum

Ihr Recht: Gleichbehandlung bei der Wohnungsvergabe

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung beim „Zugang zur Versorgung mit öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“. Dazu zählt auch der Zugang zu Wohnraum.

Die Übersetzung erfolgt durch einen Drittanbieter; die GESOBAU steht für die Richtigkeit nicht ein. Maßgeblich ist der deutsche Text.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung beim „Zugang zur Versorgung mit öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“. Dazu zählt auch der Zugang zu Wohnraum.

Es gibt laut AGG sechs Diskriminierungsgründe: Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung sowie sexuelle Identität. Die GESOBAU AG und alle ihre Mitarbeiter*innen distanzieren sich ausdrücklich von jeglichen diskriminierenden Handlungen und Äußerungen aufgrund Zugehörigkeit oder Zuschreibung zu bestimmten Personengruppen.

Das AGG definiert für die Wohnungsvermietung eine Ausnahme von der strikten Gleichbehandlung: „Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.“ (vgl. § 19 Abs. 3 AGG)

Aus dieser Ausnahme ergibt sich, dass Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Wohnraum unter bestimmten Bedingungen nicht nur zulässig, sondern auch wünschenswert ist, um etwaige Nachteile von bestimmten Personengruppen auszugleichen. Selbstverständlich machen wir davon nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung der Interessen unserer Kund*innen und Mieter*innen Gebrauch.

Verdacht auf Diskriminierung im Vermietungsprozess

Die Antidiskriminierungsbeauftragte hilft

Porträt Irina Kummert

Sie haben sich für eine Wohnung beworben, sind bei der Vergabe aber nicht berücksichtigt worden und vermuten nun, dass Sie aufgrund Ihres Alters, Ihrer Behinderung, Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung oder Ihrer sexuellen Identität diskriminiert wurden? Dann können Sie sich an Prof. Dr. Irina Kummert wenden. Sie ist die von uns eingesetzte, unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte der GESOBAU AG:

Prof. Dr. Irina Kummert
Knesebeckstraße 13-14,
10623 Berlin

E-Mail:              antidiskriminierungsbeauftragte.gesobau@ethikverband.de
Mobiltelefon: 0176/588 86 447

Hinweis: Es handelt sich bei dem o.g. Angebot um keine Rechtsberatung. Die Antidiskriminierungsbeauftragte nimmt auf die Wohnungsvergabe keinen Einfluss.