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Frau, die einen Schlüssel übergibt
AGG-Wohnraum

Ihr Recht: Gleichbehandlung bei der Wohnungsvergabe

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung beim „Zugang zur Versorgung mit öffentlich verfügbaren Gütern und Dienstleistungen“. Dazu zählt auch der Zugang zu Wohnraum.
Verdacht auf Diskriminierung im Vermietungsprozess

Die Antidiskriminierungsbeauftragte hilft

Porträt Irina Kummert

Sie haben sich für eine Wohnung beworben, sind bei der Vergabe aber nicht berücksichtigt worden und vermuten nun, dass Sie aufgrund Ihres Alters, Ihrer Behinderung, Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung oder Ihrer sexuellen Identität diskriminiert wurden? Dann können Sie sich an Prof. Dr. Irina Kummert wenden. Sie ist die von uns eingesetzte, unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte der GESOBAU AG:

Prof. Dr. Irina Kummert
Knesebeckstraße 13-14,
10623 Berlin

E-Mail:              antidiskriminierungsbeauftragte.gesobau@ethikverband.de
Mobiltelefon: 0176/588 86 447

Hinweis: Es handelt sich bei dem o.g. Angebot um keine Rechtsberatung. Die Antidiskriminierungsbeauftragte nimmt auf die Wohnungsvergabe keinen Einfluss.