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Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen in Deutscher Gebärdensprache.

Über Gesobau.de

Über GESOBAU.de

Die GESOBAU AG (Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau) wurde 1900 gegründet und ist heute eine Wohnungsbaugesellschaft im hundertprozentigen Besitz des Landes Berlin.

Sie vermietet und betreut rund 47.500 Wohnungen in den Berliner Bezirken und Stadtteilen Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee, Hellersdorf und in Wilmersdorf. Die GESOBAU zählt zu den großen Wohnungsunternehmen Berlins und ganz Deutschlands. Sie sorgt für das sichere Zuhause von 100.000 Menschen.

Die Website www.gesobau.de zeigt die verschiedenen Leistungsbereiche der GESOBAU: aktuelle Mietwohnungsangeboten, Informationen zu Neubauprojekten und Ankäufen, relevante Informationen für Mieter*innen und Interessenten, sowie weitere am Unternehmen interessierte Zielgruppen wie Presse und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Website beinhaltet ebenfalls Stellenangebote für potenzielle Mitarbeiter*innen und Auszubildende.

Neben aktuellen Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekten informiert die Website außerdem über die Aktivitäten der GESOBAU in den Bereichen Soziales Engagement, Wohnen im Alter und Nachhaltigkeit. Regelmäßige Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Ausschreibungen finden sich hier ebenfalls.

ABSPANN

Über GESOBAU.de

Herausgeber

GESOBAU AG
 

Produktion
yomma GmbH

© 2023 GESOBAU AG

Die Navigation auf dieser Internetseite

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Herzlich willkommen auf der Internetseite der GESOBAU.

In diesem Film erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Seite zurechtfinden.

Oben links sehen Sie das Logo der GESOBAU. Ein Klick darauf bringt Sie zurück zur Startseite.

In der Kopfzeile, ganz rechts, gelangen Sie zu den Inhalten der Seite in Leichter Sprache, in Gebärdensprache, zu den Kontaktinformationen, zum Pressebereich und zur Suchfunktion.

In der Zeile darunter, rechts neben dem Logo, befindet sich die Hauptnavigation.

Wenn Sie die Maus über einen der Punkte halten, öffnet sich ein Dropdown-Menü.

Unter „Mieten“ finden Sie unter anderem Informationen zu Wohnungen und Gewerbe sowie zu den Stadtteilen, in denen die GESOBAU Objekte vermietet.

Unter „Wohnungsbau“ können Sie sich zu den Themen „Neubau“, „Modernisierung“, „Bürger*innenbeteiligung“ und „Wohnhäuser für Geflüchtete“ informieren.

Der Punkt „Mieterservice“ beinhaltet verschiedene Serviceangebote für Mieter*innen.
Sie finden hier beispielsweise verschiedene Kontaktdaten, Informationen zu Serviceangeboten, wie dem Wohnungstausch, oder finden Wohn-Tipps.

Unter „Über uns“ können Sie alles zur GESOBAU nachlesen, beispielsweise unsere Werte, welche Tochtergesellschaften zu uns gehören oder wie wir im Bereich „Nachhaltigkeit“ tätig sind.

Unter „Karriere“ gelangen Sie unter anderem zum Stellenmarkt und können sich über die GESOBAU als Arbeitgeber informieren. Wenn Sie an einer Ausbildung oder an einem Dualen Studium interessiert sind, stehen auch hier entsprechende Informationen für Sie bereit.

Auf der Startseite, unterhalb der Menüleiste, sehen Sie einen Slider mit Bild und Text. Sie finden hier aktuelle Themen der GESOBAU.

Über die Pfeile unterhalb der jeweiligen Meldungen können Sie zwischen den Slides wechseln.

Darunter befindet sich eine Suchmaske, über die Sie eine Wohnung, einen Stellplatz oder ein Gewerbe suchen können.

Unterhalb der Suchmaske haben Sie links die Möglichkeit, sich die GESOBAU-App herunterzuladen. Rechts daneben können Sie nach Ansprechpartner*innen in Ihrer Nähe suchen.

Es folgt der Bereich „Aktuelles“, mit aktuellen Meldungen, die Sie mit Klick auf die jeweilige Meldung vollständig einsehen können.

Unter dem Bereich „Unsere Neubauoffensive“ sehen Sie einen Slider mit Informationen zu den unterschiedlichen Neubauprojekten.

Weiter unten sehen Sie die Bereiche „Servicewohnen für Senior*innen“ und „GESOcampus“.

Die drei Boxen darunter beinhalten Informationen zum Mieterservice, zu unseren Handlungsfeldern und zur Karriere bei der GESOBAU.

Wenn Sie die Buttons in den jeweiligen Boxen anklicken, gelangen Sie zu Unterseiten mit mehr Informationen.

Darunter sehen Sie unter „Die GESOBAU in Zahlen“ beispielsweise, wie viele Mitarbeiter*innen für die GESOBAU tätig sind oder wie viele Wohnungen im Märkischen Viertel modernisiert wurden.

Im Fußbereich stehen die Kontaktdaten der GESOBAU. Sie finden hier zudem Verlinkungen auf unsere Social-Media-Kanäle und haben die Möglichkeit, die GESOBAU-App herunterzuladen.

Mit einem Klick auf den Pfeil rechts gelangen Sie an den Anfang der Seite zurück.

In der Fußzeile finden Sie die Punkte „Impressum“, „Datenschutz“, „VSBG“, „Erklärung zur Barrierefreiheit“ „Leichte Sprache“, „Gebärdensprache“, „Privatsphäre“ und „Interner Bereich“. 

Wir hoffen, dass Sie sich nun gut zurechtfinden.

ABSPANN

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Herausgeber
GESOBAU AG

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit in Gebärdensprache

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GESOBAU AG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.gesobau.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 24. März 2023 erstellt, bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

wegewerk
Saarbrücker Straße 24
10405 Berlin
www.wegewerk.com

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Alle zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 24. März 2023) bestehenden 97 Prüfschritte des BITV wurden geprüft und größtenteils erfüllt. Nicht erfüllt wurden die Prüfschritte 7.2.1. (Wiedergabe von Audiodeskription) und 7.2.2. (Synchrone Audiodeskription) sowie in Einzelfällen 9.1.1.1b (Alternativtexte für Grafiken und Objekte). Er entspricht damit weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1.

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es laut BIKTG BLN §4 Absatz 3 eine unverhältnismäßige Belastung wäre:

Teilbereich: Videos

    1. Beschreibung: In wenigen Fällen werden Videos eingesetzt.

    2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Es sind aktuell keine Möglichkeiten vorhanden, um Videos mit einer Untertitelung und einer Audiobeschreibung zu versehen.

    3. Barrierefreie Alternative: Die Inhalte werden textlich zusammenfassend erklärt.

Kein Anwendungsfall                                 

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (Auszug aus dem BIKTG Bln, § 4 Absatz 4):

a) Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

b) aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;

c) live übertragene zeitbasierte Medien;

d) Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden

e) Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;

f) Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können aufgrund 

aa) der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder

bb) der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte;

g) der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder

h) der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte;

i) Inhalte von Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Loginbereich der Website für die Gruppen und Organisationen, die Daten zu Einrichtungen pflegen und/oder Veranstaltungen eingeben), die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;

j) Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Ansprechperson zur digitalen Barrierefreiheit

Frau Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei@gesobau.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden. Eine Direktverlinkung zum Formular finden Sie in der Textversion dieser Erklärung zur Barriefreiheit.