Erklärung zur Barrierefreiheit
Die GESOBAU AG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.gesobau.de
Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2024 erstellt, bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
wegewerk
Saarbrücker Straße 24
10405 Berlin
www.wegewerk.com
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Aktuelle PDFs, die zum Download auf der Website bereitstehen, sind barrierefrei erzeugt. Ältere PDFs wurden noch nicht barrierefrei erzeugt.
Bei Aktualisierung werden die PDFs barrierefrei erzeugt und auf dieser Website hochgeladen.
Die GESOBAU verlinkt auf Seiten dritter Anbieter. Diese sind vornehmlich: Formulare von SAP SuccessFactors Recruiting (im Bereich „Stellenmarkt“), Formulare und Wohnungsexposés von Immomio (in den Bereichen „Mieten“ und „Neubau“) und Formulare von iTwoTender (im Bereich „Öffentliche Ausschreibungen“). Die GESOBAU hat keinen Einfluss auf die BITV-konforme Darstellung auf diesen Seiten.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Teilbereich: Videos
1. Beschreibung
In wenigen Fällen werden Videos eingesetzt.
2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Es sind aktuell keine Möglichkeiten vorhanden, um Videos mit einer Untertitelung und einer Audiobeschreibung zu versehen.
3. Barrierefreie Alternative
Die Inhalte werden textlich zusammenfassend erklärt.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4):
a) Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
b) aufgezeichnete zeitbasierte Medien (gemeint sind hier: Videos, Animationen, Musik, Spachaufnahmen, usw.), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
c) live übertragene zeitbasierte Medien;
d) Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden
e) Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
f) Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können auf Grund
- der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit entweder der Erhaltung des betreffenden Gegenstands oder der Authentizität der Reproduktion (zum Beispiel Kontrast) oder
- der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen Text aus Manuskripten oder anderen Stücken aus Kulturerbe-Sammlungen einfach extrahiert und in mit den Barrierefreiheitsanforderungen kompatible Inhalte umgewandelt werden könnte;
g) Inhalte von Websites, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Loginbereich der Website für die Gruppen und Organisationen, die Daten zu Einrichtungen pflegen und/oder Veranstaltungen eingeben), die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites eine grundlegende Überarbeitung erfahren;
h) Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Frau Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei@gesobau.de
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 1 Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular: https://www.berlin.de/
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die GESOBAU BERLIN APP
Die GESOBAU AG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung „GESOBAU Berlin“.
Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:
DIAS GmbH - Daten, Informationssysteme und Analysen im Sozialen
Haubachstraße 72
22765 Hamburg
https://dias.de/
Die mobile Anwendung „GESOBAU Berlin“ ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit beziehen sich nicht auf die WCAG 2.1, sondern auf die Europäische Norm EN 301 549, Abschnitt 11 Software. Dieser Abschnitt enthält eine Teilmenge der WCAG 2.1-Erfolgskriterien, die für Web-Inhalte anwendbar sind.
Die grundlegende Barrierefreiheit für die mobile Anwendung ist hergestellt.
Der Tastaturfokus wird in den meisten Menüs nicht hervorgehoben, eine Tastaturbedienung ist somit nicht möglich. Die Umsetzung der Anforderung ist in der aktuellen Entwicklungsplanung enthalten. Die vorgesehene Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im Quartal 02/2022.
Status- und Fehlermeldungen werden in den meisten Menüs nicht als Statusmeldungen ausgegeben. Fehlermeldungen werden über Formularen eingeblendet und überlagern die Ansicht.
Mit aktiviertem Screenreader ist der Inhalt unter der Einblendung jedoch weiterhin navigierbar.
Die Umsetzung der Anforderung ist in der aktuellen Entwicklungsplanung enthalten. Die vorgesehene Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im Quartal 02/2022.
Im Menü „Anmeldung“ verschwinden die Beschriftungen der Eingabefelder, wenn Text eingegeben wird. Die Umsetzung der Anforderung ist in der aktuellen Entwicklungsplanung enthalten. Die vorgesehene Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im Quartal 02/2022.
Im Menü „Meine Anliegen“ entspricht die Lese-Reihenfolge durch den Screenreader nicht der visuellen Anliegen-Einträgen. Die Umsetzung der Anforderung ist in der aktuellen Entwicklungsplanung enthalten. Die vorgesehene Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im Quartal 02/2022.
Im Menü „Rund-um-die-Uhr-Service“ ist der Inhalt, mit aktiviertem Screenreader, unter der Einblendung weiterhin navigierbar. Des Weiteren ist bei Einblendungen die sequenzielle Navigation mit dem Screenreader nicht durchgängig möglich, da eingeblendete Elemente zum Teil nicht der programmatischen Element-Folge hinzugefügt werden. Verschiedene Buttons haben kein Accessibility-Label gesetzt.
Die Umsetzung der Anforderung ist in der aktuellen Entwicklungsplanung enthalten. Die vorgesehene Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im Quartal 02/2022.
Im Log-In- und Anmeldeformular werden keine Fehlermeldungen ausgegeben, wenn Felder nicht ausgefüllt werden. In der aktuellen Umsetzung der mobilen Anwendung kann nur das benutzte css beeinflusst werden, nicht aber der Typ der Fehler-/Statusmeldung und befindet sich daher nicht in der aktuellen Entwicklungsplanung.
Der Dunkelmodus sowie Textvergrößerungen werden durch die mobile Anwendung nicht unterstützt. Da diese Kriterien nicht zwingend vorausgesetzt werden, sind diese kein Bestandteil der aktuellen Entwicklungsplanung.
Frau Anna Kuratschenko
Stiftsweg 1
13187 Berlin
E-Mail: barrierefrei@gesobau.de
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular: https://www.berlin.de/.
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/