Die Projektförderung der GESOBAU-Stiftung richtet sich an gemeinwohlorientierte Initiativen und Vereine, gemeinnützige Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie an Kindergärten, Schulen, außerschulische Bildungs- und Kultureinrichtungen, Jugend- und Sportvereine sowie Senior*inneneinrichtungen und Initiativen der Senior*innenarbeit.
Thematisch ist eine Antragstellung in folgenden Förderbereichen möglich:
- Kinder- und Jugendarbeit
- Senior*innenarbeit
Das geplante Vorhaben sollte sachlich und zeitlich begrenzt sein. Der Beginn des Projekts sollte erst nach Entscheidung der GESOBAU-Stiftung erfolgen. Die GESOBAU-Stiftung begrüßt es, wenn die Antragsteller*innen nach Möglichkeit auch eine Umfeldanalyse, eine Validierung oder eine Wirkungsmessung der umgesetzten Projekte einplanen.
Bitte beachten Sie: Die GESOBAU-Stiftung wird laut ihrer Satzung ausschließlich in den Stadtteilen und Bezirken tätig, in denen die GESOBAU AG und ihre Tochtergesellschaften Bestände haben. Daher können nur Projekte berücksichtigt werden, die diese Voraussetzung erfüllen.